2024
25 Januar 2024
Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Einbringung, Beratung und Beschlussfassung
des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2024
Beratungsunterlage Nr. 1/2024 (473 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2024 entsprechend
den Seiten drei bis fünf des Haushaltsplanes 2024.
4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
Felssicherungsmaßnahmen oberhalb der Erlenstraße in Weisenbach
- Vergabe der Arbeiten zur Felsensicherung
Beratungsunterlage Nr. 2/204 (969 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die durch Bürgermeister Daniel Retsch getroffene
Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO zustimmend zur Kenntnis.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
vorgenannten Deckungsvorschlag.
5.Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgaslieferung ab 2025
Beratungsunterlage Nr. 3/2024 (122 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, dass die Gemeinde Weisenbach
mit den zehn in dieser Beratungsunterlage genannten Abnahmestellen an
der Kommunalen Bündelausschreibung für die Jahre 2025-2027 für den
kommunalen Erdgasbedarf der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
des Gemeindetags Baden-Württemberg teilnimmt.Die Verwaltung wird einstimmig
bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung
der Erdgaslieferung der Gemeinde Weisenbach ab 01.01.2025 bis zum 01.01.2028 zu beauftragen.
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH wird einstimmig bevollmächtigt, den Zuschlag
entsprechend der Entscheidung des Aufsichtsrates der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zu erteilen.
6. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 4/2024 (346 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Sach- und Geldspenden anzunehmen:
Die Geldspenden in der Anlage 1 im Wert von je bis zu 100,00 Euro,
insgesamt 8.665,00 Euro, für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach werden pauschal angenommen.
Die weiteren Spenden von
Herrn Johannes Großmann, Weisenbach über
150,00 Euro vom 28.04.2023 wird angenommen
Herrn Christian Karius, Weisenbach über 300,00 Euro vom
05.2023 wird angenommen.
Eheleute Alfred und Edith Marxer, Weisenbach
über 150,00 Euro vom 02.05.2023 wird angenommen.
Alexander Demuth, Weisenbach über 240,00 Euro vom 12.06.2023
wird angenommen.
Herrn Benjamin Schneider, Weisenbach über 210,00 Euro vom
06.2023 wird angenommen.
Inklusive dieser Spenden belaufen die Spenden für die Freiwillige
Feuerwehr Weisenbach für den Zeitraum vom bis 23.03.2023 bis
27.12.2023 somit insgesamt auf 9.715,00 Euro.
Des Weiteren werden einstimmig folgende Sachspenden angenommen:
Sachspende von Alexandra Trautmann vom 13.12.2023 für den Kindergarten
Weisenbach in Form von gebrauchtem Spielzeug über ca. 150 Euro.
Sachspende von Martin Winter, Weisenbach für den Kindergarten
Weisenbach oder für die Schulkindbetreuung über verschiedene
gebrauchte Spiele im Wert von ca. 50 Euro.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
22 Februar 2024
Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Windenergie in Weisenbach
- Vorstellung der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens
- Auftrag an die Verwaltung mit dem erstplatzierten Projektierer in
Vertragsverhandlung zu treten
- Beauftragung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
mit der juristischen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
Beratungsunterlage Nr. 6/2024 (271 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das vorgestellte Ergebnis des Interessensbekundungsverfahren
zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung einstimmig, mit dem
erstplatzierten Projektierer, der Vattenfall Europe Windkraft GmbH,
Hamburg in Vertragsverhandlungen zu treten.
Der Gemeinderat beauftragt die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
einstimmig, mit Sitz in Mainz, mit der juristischen Unterstützung bei der
Vertragsgestaltung für eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 13.090,00 Euro.
4. Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Weisenbach
- Beauftragung des Planungsbüros Heine + Jud, Freiburg
zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes
Beratungsunterlage Nr. 7/2024 (999 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt das Büro Heine + Jud,
Freiburg bei einer Enthaltung mit der 4. Fortschreibung des
qualifizierten Lärmaktionsplanes der Gemeinde
Weisenbach
gemäß der Umgebungslärmrichtlinie zum Angebotspreis von
16.541,00 Euro brutto.
5. Abwassermaßnahme beim Anwesen „Hangstraße 10“
- Schaden durch öffentlichen Abwasserkanal
- Auftragserteilung zur Ursachenbeseitigung
Beratungsunterklage Nr. 8/2024
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt, auf Grund der Eibedürftigkeit der Maßnahme,
den Auftrag zum Kanalaustausch Hangstraße 10 einstimmig an die
F. Künstel, Weisenbach zu einer Angebotsbruttosumme von
40.677,77 Euro.
6. Information
7. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
21 März 2024
Gemeinderatssitzung am 21. März 2024
1. Blutspenderehrung
2. Bürgerfragestunde
3. Bekanntgaben
4. Gemeindeentwicklungsmaßnahme im Ortsteil Au -
Freilegung (Abbruch) der Grundstücke Flst. Nr. 30, 31 und 92
(Jakob-Bleyer-Str. 31 und 33) zur anschließenden Neuordnung
dieses Bereiches
- Grundsatzbeschluss zur Realisierung der Maßnahme
- Zustimmung zum Abbruch aller Gebäude und zur Erteilung des kommunalen
Einvernehmens
- Beschluss zur Ausschreibung der Abbrucharbeiten
Beratungsunterlage Nr. 11/2024 (916 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Realisierung der Maßnahme „Baureifmachung und
anschließende Neuordnung von Grundstücken in der Ortsmitte im Ortsteil Au“
grundsätzlich einstimmig zu.
Der Gemeinderat stimmt dem Abbruch der Gebäude „Jakob-Bleyer-Straße 31“ und
„Jakob-Bleyer-Straße 33“ und der Erteilung des kommunalen Einvernehmens zum
erforderlichen Bauantrag einstimmig zu.
Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung der Abbrucharbeiten, nach Erteilung
der Abbruchgenehmigung, einstimmig zu.
5. Gemeindeinfrastrukturmaßnahme
Sanierung der Gaisbachbrücke
- Vergabe des Auftrages zur Bauwerkserkundung
- Vergabe des Planungsauftrages
Beratungsunterlage Nr. 12/2024 (789 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt den nachfolgenden Aufträgen einstimmig zu:
2. Die GSK (Geotechnische Serviceleistungen Krauss, Rastatt) mit der
Bauwerkserkundung gemäß Angebot vom 24.02.2024 mit der
Angebotssumme von 2.773,41 €.
3. Die Fa. Hans Georg Künstel Bauunternehmung, mit den Tiefbauarbeiten
zur Bauwerkserkundung gemäß Angebot vom 23.02.2024 mit der
Angebotssumme von 11.500,16 €.
4. Das Ingenieurbüro Baumeister, Sinzheim mit der Planungsleistung
gemäß Honorarangebot vom 01.03.2024 zur „Erneuerung der Brücke
über den Gaisbach“ für das Ingenieurbauwerk der Leistungsphasen 2 bis 3
mit einer Angebotssumme von 5.867,39 € und der Tragwerksplanung der Leistungsphasen
2 bis 4 mit einer Angebotssumme von 8.229,92 €.
6. Interkommunale Zusammenarbeit
- Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Loffenau
- Personalleihe für das Standesamt Loffenau
Beratungsunterlage Nr. 13/2024 (1,6 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach stimmt einstimmig
dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vertrag mit der Gemeinde Loffenau zur Verhinderungsstellvertretung
und Personalleihe für das Standesamt Loffenau zu.
7. Antrag auf Baugenehmigung zur Erhöhung der vorhandenen Stützmauer als
Einfriedung von 2,00 m auf 3,60 m zur Anlegung eines Stellplatzes, Am Wingert 5,
Flst. Nr. 4287
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, aufgrund der steil ansteigenden
Topographie des Geländes die Zustimmung zu der „Höhe der Stützmauer“
für die straßenzugewandte, bestehende Stützmauer auf eine Höhe von maximal
2,90 m zu befreien. Der Verlauf der Stützmauer darf bis zum hinteren Bereich des
Stellplatzes gleichmäßig bis auf eine Höhe von 3,60 m ansteigen.
Der „Neigung der Stützmauer“ wird die Befreiung erteilt.
Bei der Materialauswahl (Ausführung) der Stützmauer, Befreiung Nr. 2 sind die
Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
18 April 2024
Gemeinderatssitzung am 18. April 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
- Vorstellung des Ergebnisses der Eigentümerbefragung im
Untersuchungsgebiet
- Vorberatung diverser Themen
- Festlegung des Sanierungsgebietes
- Förderkonditionen und Fördervoraussetzungen
- Gestaltungsrichtlinien
- Verfahrensauswahl (Regelverfahren / Vereinfachtes Verfahren)
- Beauftragung der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart zur
Sanierungsdurchführung
Beratungsunterlage Nr. 16/2024 (4,5 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach nimmt die
Ergebnisse der Eigentümerbefragung im Untersuchungsgebiet
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach nimmt die
Vorberatung zu den verschiedenenThemen zur Kenntnis,
folgende Themen werden im Hinblick auf den in der
Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024 vorgesehenen
Satzungsbeschluss einstimmig beschlossen:
a) Der vorgestellten Abgrenzung des Sanierungsgebietes
(VU Gebiet mit Erweiterungsflächen) wird zugestimmt.
b) Den vorgeschlagenen Förderkonditionen
(siehe IV.) und Fördervoraussetzungen wird zugestimmt.
c) Den vorliegenden Gestaltungsrichtlinien wird zugestimmt.
d) Im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ wird das vom
Sanierungsträger vorgeschlagene Regelverfahren
angewendet.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach beauftragt die
STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart einstimmig mit der
Sanierungsdurchführung gemäß dem Vertragsentwurf vom
05.09.2023.
4. Kommunale Wärmeplanung Weisenbach
- Beschluss zur freihändigen Vergabe der Planungsleistung
Beratungsunterlage Nr. 17/2024 (1,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach beauftragt die
Verwaltung einstimmig, nach Zugang des Bewilligungsbescheides,
für die Dienstleitung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote einzuholen.
5. Felssicherungsmaßnahmen oberhalb der Erlenstraße
in Weisenbach
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 18/2024 (784 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die angefallenen Mehrkosten zur Kenntnis
und genehmigt einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben von
ca. 40.250 Euro. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
beim Zuschuss des Landes für die Baumaßnahme Neubau
der Brücke in der Schlechtau.
6. Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4
„Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
(Teilregionalplan Windenergie)
- Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Beratungsunterlage Nr. 19/2024 (4,2 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im Rahmen der Anhörung
der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Regional-
plankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“
keine Anregungen oder Einwände vorzutragen.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
16 Mai 2024
Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024, Beginn 18:30 Uhr!
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
- Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen und Satzungsbeschluss zum
Sanierungsgebiet
- Zusammenfassung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen nach
dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches (BauGB)
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“
- Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen
- Förderung privater Ordnungsmaßnahmen
- Gestaltungsempfehlungen
Beratungsunterlage Nr. 22/2024 (2,4 MB)
Anlage (2,3 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen
nach § 141 BauGB mit Stand vom 07.03.2024 wird zur Kenntnis
genommen und den Sanierungszielen, dem Maßnahmenkonzept,
der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der in diesem
Zusammenhang stehenden Eigenfinanzierungserklärung
zugestimmt.
2. Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit und
Sanierungsdurchführbarkeit wird die Sanierungssatzung für das
Gebiet „Ortsmitte II " als Satzung beschlossen. Die Vorschriften
des §144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben,
Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung. Bezüglich
der Wahl des Sanierungsverfahrens kommt das umfassende
Verfahren unter Einbeziehung der §§ 152–156a BauGB zur
Anwendung.
Die Frist, in der die Sanierung „Ortsmitte II“ durchgeführt werden
soll, wird vorläufig bis zum 31.12.2037 festgelegt.
3. Private Erneuerungsmaßnahmen mit einer Förderquote von 25 %
bezuschusst werden, Bemessungsgrundlage sind die berück-
sichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf
max. 25.000,00 € je Maßnahme gedeckelt.
Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken werden mit einer
Förderquote von 25 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind
die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf
max. 25.000,00 € je Maßnahme gedeckelt.
Private Erneuerungsmaßnahmen an Denkmalen werden mit einer
Förderquote von 40 % bezuschusst, Bemessungsgrundlage sind
die berücksichtigungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird auf
max. 40.000,00 € je Maßnahme gedeckelt.
Es ist eine ganzheitliche Erneuerung des Gebäudes unter
sowohl städtebaulichen als auch energetischen Gesichtspunkten
und unter Einhaltung der Mindestausbaustandards anzustreben.
Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu beachten.
Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines
Einzelvorhabens beträgt 15.000,00 € (Bagatellgrenze).
Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des
Gemeinderates zulässig.
Die Verwaltung wird ermächtigt, private Erneuerungs-
maßnahmen, die sich im Rahmen der genannten Konditionen
bewegen, eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein
regelmäßiges Berichtswesen an den Gemeinderat.
4. Im Falle eines Abbruches mit anschließender Neubebauung
werden die Abbruchkosten und der Substanzverlust mit einer
Förderquote von 100 % erstattet. Die Erstattung wird auf
max. 30.000 € je Maßnahme gedeckelt.
Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Bezuschussung eines
Einzelvorhabens beträgt 15.000 € (Bagatellgrenze).
Abweichungen sind im Einzelfall mit Zustimmung des
Gemeinderates zulässig.
Die Verwaltung wird ermächtigt, private Ordnungsmaßnahmen,
die sich im Rahmen der genannten Konditionen bewegen,
eigenständig abzuschließen. Es erfolgt ein regelmäßiges
Berichtswesen an den Gemeinderat.
5. Der Gemeinderat nimmt die Gestaltungsempfehlungen der
Vorbereitenden Untersuchungen vom 07.03.2024 zur Kenntnis.
Sie werden als Grundlage zur Bewertung einzelner Bauvorhaben
herangezogen.
Im Einzelfall kann der Gemeinderat Abweichungen beschließen.
In den Vereinbarungen mit privaten Eigentümern wird
festgehalten, dass Außengestaltung, Materialwahl und
Farbgebung jeweils vor Baubeginn mit der Gemeinde
Weisenbach abzustimmen sind. Für denkmalgeschützte Objekte
gelten darüber hinaus die jeweiligen Auflagen des
Denkmalschutzes.
4. Schulentwicklung Schulgebäude Jahnstraße 2
- Beschluss zur Vergabe einer Beratungsleistung für eine
Bestandsanalyse und Machbarkeitsstudie
Beratungsunterlage Nr. 23/2024 (145 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach vergibt zur
Erarbeitung einer Bestandsanalyse und Machbarkeitsstudie
für das Schulgebäude Jahnstraße 2, gemäß den vorliegenden
Honorarangeboten, einstimmig folgende Aufträge:
Federführung/Gebäudeplanung:
Architekturbüro Thiele, Freiburg, 20.000 EUR brutto
Tragwerksplanung:
Ingenieurgruppe Bauen, Freiburg, 12.000 EUR brutto
Gebäudetechnik/Nachhaltigkeit:
Balck+Partner, Heidelberg, 12.000 EUR brutto
Die Deckung der Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
5. Schulsozialarbeit an der Johann-Belzer-Schule Weisenbach
- Aktueller Sachstandsbericht über die Schulsozialarbeit
- Fortführung der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2024/2025
Beratungsunterlage Nr. 24/2024 (4,7 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Schulsozialarbeit
zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Träger
Evangelisches Mädchenheim, 76593 Gernsbach mit der
Fortführung der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2024/2025 zu
beauftragen. Der Stellenumfang der Schulsozialarbeit beträgt
0,25 Personalstellen.
6. Johann-Belzer-Schule Weisenbach
- Vorstellung des Ergebnisses der Elternumfrage zur Ganztagsbetreuung
Beratungsunterlage Nr. 25/2024 (6,9 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Elternumfrage zur
Ganztagsbetreuung zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Schulkindbetreuung erfolgt nach einstimmigem Beschluss
des Gemeinderates im kommenden Schuljahr 2024/2025, wie
bisher, in Form der kommunalen Schulkindbetreuung.
7. Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003
- Zweite Anhörung der Träger Öffentlicher Belange
Beratungsunterlage Nr. 26/2024 (11 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die entsprechenden Erläuterungen zur Fortschreibung des
Regionalplanes werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat
macht deutlich, dass der Gemeinde ein Bedarf an Bauflächen auch
aufgrund erfolgter Wanderungsgewinne zugebilligt werden muss,
um die örtliche Infrastruktur nicht zu schwächen. Hierzu gehört bei
aller Anerkennung der oftmals hochsensiblen Freiraumstruktur eine
maßvolle Freihaltung von Flächen rund um die bereits bestehenden
Siedlungsflächen und den bereits regionalplanerisch abgestimmten
Siedlungserweiterungsflächen von Beschränkungen durch die
Ausweisung von Grünzäsuren und Gebieten für den Kaltluftabfluss.
Die Verwaltung wird daher im Rahmen der Beteiligung der
Gemeinde Weisenbach als Träger öffentlicher Belange damit
beauftragt, die erkannten Problemstellungen zu beschreiben und
auf eine Berücksichtigung im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes zu drängen.
8. Verkehrsschau 2024
Bericht über die Vorortbegehung mit Vertretern der Behörden
- Vorstellung der Ergebnisse, Beratung und Beschlussfassung
über einzelne Maßnahmen
Beratungsunterlage Nr. 27/2024 (4,3 MB)
Beschluss
1. Zu Top 1 „Parkplätze entlang der Hauptstraße“:
Die drei zusammenhängenden Parkstände zwischen der Post
und der Volksbank (auf Höhe der Haus Nr. 48) werden zeitlich
befristet. Die max. Parkdauer wird für den Zeitraum von werktags
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Samstag von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf max. 1 Stunde Parkdauer begrenzt.
Ein entsprechender Antrag wird bei der Straßenverkehrsbehörde
gestellt.
2. Zu Top 2 „Kelterstraße – Ausweisung Fußweg“:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Situation vor Ort
weiterhin zu beobachten und bei Bedarf bei der Straßenverkehrs-
behörde ein absolutes Halteverbot zu beantragen.
3. Zu Top 3 „Steinedeckstraße ab Haus-Nr. 15“ – Gehwegparken
erlauben:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Entwidmung des
Gehweges und gegebenenfalls ein Rückbau zu prüfen. Dem
Gemeinderat soll im Anschluss Bericht erstattet werden.
4. Zu Top 4 „Am Rain – Gaisbachstraße“ – Verdeutlichung/
Hinweis auf Sackgasse und Verbesserung der Ausfahrt:
Im Einmündungsbereich wird zur besseren Ausfahrt eine
Sperrfläche angebracht. Diese Fläche kann auch weiterhin
als Müllsammelstelle genutzt werden. Ein entsprechender
Antrag wird bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt.
5. Zu Top 5 „Weinbergstraße 7“ – Errichtung von Schwellen beim
Kindergarten:
Da aufgrund der Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde
und des Gemeindeversicherers eine technisch sinnvolle
Einrichtung von Bodenschwellen nicht umgesetzt werden kann,
wird die Verwaltung gebeten, die Aufstellung eines fest
installierten Geschwindigkeitsmessgerätes zu prüfen. Eine
Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der nächsten Haushalts-
beratung. Zudem soll die Straßenverkehrsbehörde und die
Polizei zu weiteren Kontrollen angefordert werden.
6. Zu Top 7 „Hangstraße 2 – Errichtung eines Halteverbots
auf der gegenüberliegenden Seite:
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite von Haus-Nr. 2
wird ein Halteverbot eingerichtet, da auf dem eigenen Grundstück
keine bauliche Veränderung vorgenommen werden kann. Ein
entsprechender Antrag wird bei der Straßenverkehrsbehörde
gestellt.
7. Zu Top 9 „Sonnenstraße – LKW Fehlfahrten:
Aufgrund der Fehlfahrten und den damit verbundenen Schäden
an den Vorgärten/Häusern wird die Sonnenstraße in beiden
Richtungen für den Durchgangsverkehr (LKW´s über 7,5 Tonnen)
gesperrt. Anliegerverkehr wird weiterhin zugelassen. An beiden
Einmündungen wird der LKW Verkehr auf die Wendemöglichkeit
auf dem Festplatz hingewiesen. Ein entsprechender Antrag wird
bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt.
8. Zu Top 10 „Am Talblick“ – Widmung Gehweg als Straße:
Der Gemeinderat hat beschlossen, keine Anwohnerbefragung in
der Straße „Am Talblick“ durchzuführen. Des Weiteren wurde die
Gemeindeverwaltung mit der Überprüfung zur möglichen
Entwidmung und ggf. Rückbau des Gehweges beauftragt.
9. Zu Top 14 „Verkehrsspiegel“:
In der Weinbergstraße und in der Straße „In den Höfen“ werden
Verkehrsspiegel angebracht. Von einem Spiegel im Bereich
Weinbergstraße / Im Viertel wurde abgesehen.
10. Zu Top 15 „Parkverbot an der Auer Grotte“:
An der Auer Grotte wird ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Ein entsprechender Antrag wird bei der Straßenverkehrs-
behörde gestellt.
Bei den weiteren Tagesordnungspunkten wurden keine Beschlüsse
gefasst oder waren keine erforderlich.
9. Bauantrag zur Errichtung eines Pools, Zum Schöllkopf 8, Weisenbach
- Antrag auf Befreiung zum Pflanzgebot
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt einstimmig dem Antrag auf Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Birket“ betreffend
Punkt 1.8.1 „Pflanzgebot“ aufgrund der Geringfügigkeit des
Eingriffes und der vorgeschlagenen Ausgleichsfläche
die Zustimmung.
10. Bauantrag zum Neubau einer Garage und Terrassenüberdachung,
Kastanienweg 1, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung
im vereinfachten Verfahren zum Vorhaben „Neubau einer
Garage und Terrassenüberdachung“ auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4328 einstimmig das kommunale Einvernehmen.
Die Zustimmung zu den Anträgen auf Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes nach Ziff. 2.7.1 und
3.1.9 werden einstimmig erteilt.
11. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 28/2024 (3,2 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
folgende Sach- und Geldspenden anzunehmen:
1. Die verschiedenen Bilderbücher am 09.04.2024 im Wert
von insgesamt 43,95 Euro von Doris Daedler, Kandelstr. 11,
79331 Teningen im Rahmen der Bilderbuchausstellung im
Kindergarten werden angenommen.
2. Der Playmais bunt vom 09.04.2024 im Wert von 5 Euro
von Familie Strobel, Im Birket 2, Weisenbach wird angenommen.
3. Die gut erhaltenen Spiele und Bücher vom 09.04.2024 im Wert
von insgesamt ca. 35 Euro von Patricia Steinberger,
Jakob-Bleyer-Str. 4, Weisenbach werden angenommen.
4. Die Jahresrückvergütung für Kindergarten und Gemeinde-
verwaltung vom 09.04.2024 über 92,08 Euro von EDEKA Fitterer,
Am Zimmerplatz 4, Weisenbach wird angenommen.
5. Das Malpapier im Wert von ca. 5 Euro von Annerose Gabauer,
Rosenstr. 2, Weisenbach wird angenommen.
6. Die gut erhaltenen Kinderbücher im Wert von ca. 10 Euro von
Iris Lux, Jakob-Bleyer-Str. 23, Weisenbach werden angenommen.
12. Information
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
20 Juni 2024
Gemeinderatssitzung am 20. Juni 2024, 18.30 Uhr
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
- Feststellung von Hinderungsgründen für die neu gewählten Gemeinderäte
Beratungsunterlage Nr. 31/2024 (883 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass für die
Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates keine
Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO vorliegen.
4. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 32/2024 (72 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende
Geldspende anzunehmen:
Die eingegangene Spende über 50 Euro zugunsten des
Kindergartens Weisenbach von den Eheleuten Alfred
und Rita Großmann, Weisenbach.
5. Information
6. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
17 Juli 2024
18 Juli 2024
Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Sanierung des Wandweges und Torweges
- Vorstellung der Entwurfsplanung
- Beschluss zur Ausschreibung der
Gesamtmaßnahme
Beratungsunterlage Nr. 33/2024 (1,1 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach nimmt die
vorgestellte Entwurfsplanung Straßenbau zur Kenntnis.
2. Die Finanzierung und der Zeitplan für die Baumaßnahme
„Sanierung des Wandweges und Torweges“ wird zur Kenntnis
genommen.
3. Die Deckung der Wenigereinnahmen 2024 im Bereich der
Wasserversorgung erfolgt einstimmig entsprechend dem o.g.
Deckungsvorschlag.
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach beschließt
einstimmig die öffentliche Ausschreibung der Gesamtmaßnahme
zur Sanierung des Wandweges und Torweges.
4. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach
- Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr
2024/2025 und 2025/2026
- Änderung der Kindergartenordnung
Beratungsunterlage Nr. 34/2024 (1,2 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Anpassung der Eltern-
beiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 ab dem
1. September 2024, wie in der beiliegenden Anlage 1 aufgeführt,
zu.
2. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Anpassung der Eltern-
beiträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 ab dem
1. September 2025, wie in der beiliegenden Anlage 2 aufgeführt,
zu.
3. Die Kindergartenordnung ist entsprechend der vorgenannten
Beschlüsse zu ändern (siehe Anlage 3).
5. Ortsrecht der Gemeinde Weisenbach
- Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 35/2024 (1,5 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die nachstehende
Hauptsatzung.
6. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
- Änderung der Geschäftsordnung des
Gemeinderates
Beratungsunterlage Nr. 36/2024 (2,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zu übernehmen und
die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft treten zu lassen.
Die neu gefasste Geschäftsordnung soll zum 1. September 2024
in Kraft treten.
7. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
- Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter
Beratungsunterlage Nr. 37/2024 (809 KB)
Beschluss
Aus der Mitte des Gemeinderates wird einstimmig beschlossen,
dass die Bürgermeister-Stellvertreter per Akklamation gewählt
werden können. Sodann erfolgt folgender Beschluss:
1. Bürgermeister-Stellvertreter: Dominik Strobel
2. Bürgermeister-Stellvertreter: Timo Krämer
3. Bürgermeister-Stellvertreter: Marco Krämer
8. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
- Besetzung der beschließenden und beratenden
Ausschüsse sowie weiterer Gremien
Beratungsunterlage Nr. 38/2024 (1,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach beschließt
einstimmig im Wege der Einigung nach § 40 Abs. 2 GemO
die Besetzung der Ausschüsse und Gremien gemäß der
beigefügten Anlage 1.
9. Annahme von Spenden, Schenkungen und
Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 39/2024 (682 KB)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Geld-
und Sachspende anzunehmen:
1. Die eingegangene Sachspende, gebrauchtes Dreirad im
Wert von ca. 10 Euro von Paula Hagemeier und Philipp Strobel,
Gartenstr. 4, Weisenbach wird angenommen.
2. Die Geldspende des Elternbeirates für den konsumierten Kaffee
beim Frühlingsfest des Kindergartens Weisenbach am
15. Juni 2024 über 75,05 Euro wird angenommen.
10. Information
11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
19 September 2024
Gemeinderatssitzung am 19. September 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Gemeindeentwicklungsmaßnahme im Ortsteil Au
Freilegung (Abbruch) der Grundstücke Flst. Nr. 30, 31 und 92
(Jakob-Bleyer-Str. 31 und 33) zur anschließenden
Neuordnung dieses Bereiches
- Auftragsvergabe Abbrucharbeiten
Beratungsunterlage Nr. 40/2024 (100 KB)
Tischvorlage Nr. 1/2024 (145 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Freilegung (Abbruch) der
Grundstücke Flst. Nr. 30, 31 und 92 (Jakob-Bleyer-Str. 31 und 33)
einstimmig an die Firma Recycling-Zentrum Grünstadt GmbH,
67269 Grünstadt zum Angebotspreis von 90.023,50 Euro brutto.
4. Kommunale Wärmeplanung Weisenbach
- Auftragsvergabe der Planungsleistung
Beratungsunterlage Nr. 41/2024 (290 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach erteilt den Auftrag
zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans mit einer Auftrags-
summe vom 59.024,00 Euro (brutto) einstimmig an die Umwelt-
und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH, Bretten.
5. Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Weisenbach
- Erstellung einer kommunalen Notfallplanung
- Vergabe von Planungsleistungen zur Erstellung
eines Katastrophenschutzkonzeptes
für die Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 42/2024 (1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Büro Steinbrink, Forst einstimmig
den Auftrag zur Aufstellung eines Katastrophenschutzkonzepts
für die Gemeinde Weisenbach sowie die Aufstellung eines
Verwaltungsstabs/Krisenteams und die Erstellung einer
Dienstordnung zum Honorarpreis von 5.474 Euro zzgl. noch
anfallender Nebenkosten.
6. Friedhof in Weisenbach-Au
- Erweiterung der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof
in Weisenbach-Au
- Deckung von außerplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 43/2024 (873 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Umsetzung des
7. Bauabschnittes und die Anschaffung von 7 weiteren
Urnenstelen mit insgesamt 24 Grabkammern auf dem Friedhof
in Weisenbach-Au zum Angebotspreis von 26.623,87 Euro
brutto an die Firma Kronimus AG, 76547 Iffezheim zu vergeben.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Deckungsvorschlag zur Deckung
der außerplanmäßigen Ausgaben einstimmig zu.
7. Freiwillige Aufgabe der Gemeinde
Vereinsförderung in Weisenbach
- Antrag des Turnvereins Au auf Bezuschussung zur
Erneuerung der Stromverteilung auf dem Sportplatz in Au
Beratungsunterlage Nr. 44/2024 (795 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Turnverein Au für
die Materialkosten zur Erneuerung der Stromverteilung über
4.140,28 Euro einen Zuschuss von 10 %, aufgerundet 500 Euro,
zu gewähren.
8. Jagdgenossenschaft Weisenbach
- Feststellung des Rechnungsergebnisses der
Jagdgenossenschaft Weisenbach
für das Wirtschaftsjahr 2023/2024
Beratungsunterlage Nr. 45/2024 (782 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 (01.04.2023 - 31.03.2024)
wird das Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft Weisenbach,
wie folgt festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft: 15.100,00 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft: 991,75 Euro
Reinertrag 2023/2024: 14.108,25 Euro
9. Freizeitinfrastruktur der Gemeinde Weisenbach
- Namensfindung für den neu geschaffenen Aussichtspunkt
oder des Pavillons (72 Stunden-Aktion) im Ortsteil Au
Beratungsunterlage Nr. 46/2024 (795 KB)
Beschluss
In geheimer Wahl beschließt der Gemeinderat entsprechend dem
Wahlergebnis folgenden Namen für den Aussichtspunkt/Pavillon:
„Weisenbacher Weitblick“
10. Information
11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
10 Oktober 2024
Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Lärmaktionsplanung der Gemeinde Weisenbach
- Vorstellung des Lärmaktionsplanes, Runde IV, 2024
Beratungsunterlage Nr. 47/2024 (1,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach stimmt dem Entwurf
des Lärmaktionsplans Runde IV, der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Weiterverfolgung der ersten vier Maßnahmen einstimmig zu:
1. Beseitigung von Störstellen in der Fahrbahn
2. Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen
3. Lärmsanierung an betroffenen Gebäuden
4. Austausch des Fahrbahnbelages auf der B462
an Lärmschwerpunkten
Zu den beiden weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen beschließt
der Gemeinderat folgendes:
5. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtzeit) soll die
Geschwindigkeit in der gesamten Ortsdurchfahrt (B 462) in
Weisenbach auf 30 km/h reduziert werden.
Dieser Beschluss erfolgte mit einer Mehrheit von 10 Ja-Stimmen
bei 3 Gegenstimmen.
6. Im Bereich der Siedlung „Neudorf“ soll auf der B 462
bergaufwärts die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert
werden. Die Umsetzung soll im gleichen Bereich wie die
bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf
50 km/h talabwärts umgesetzt werden.
Dieser Beschluss erfolgte mit einer Mehrheit von
7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen.
4. Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
- Sachstandsbericht
Beratungsunterlage Nr. 48/2024 (986 KB)
Beschluss
Der Sachstandsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
5. Haushaltsplan der Gemeinde Weisenbach
- Haushaltszwischenbericht 2024
Beratungsunterlage Nr. 49/2024 (967 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Haushalts-
zwischenbericht 2024 einvernehmlich zur Kenntnis.
6. Teilnahme der Gemeinde Weisenbach an der
Bündelausschreibung Strom
für den Lieferzeitraum 01. Januar 2026 bis
31. Dezember 2028
Beratungsunterlage Nr. 50/2024 (5,1 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, dass die
Gemeinde Weisenbach mit 37 Abnahmestellen an der
Kommunalen Bündelausschreibung für die Jahre 2026-2028
für den kommunalen Strombedarf der Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags
Baden-Württemberg teilnimmt.
2. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, Strom mit folgender
Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die
Gt-service GmbH auszuschreiben:
b) 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne
Neuanlagenquote Beschaffung nach dem sogenannten
Händlermodell
3. Die Verwaltung wird einstimmig bevollmächtigt, die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der
Stromlieferung der Gemeinde Weisenbach ab 01.01.2026 bis
31.12.2028 zu beauftragen.
4. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH wird einstimmig
bevollmächtigt, den Zuschlag entsprechend der Entscheidung
des Aufsichtsrates der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH zu erteilen.
7. Annahme von Spenden, Schenkungen und
Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 51/2024 (692 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Geldspende
anzunehmen:
Die eingegangene Spende vom 16.09.2024 der Volksbank pur eG
über 250 Euro zugunsten des Seniorennachmittags der Gemeinde
Weisenbach wird angenommen.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
21 November 2024
Gemeinderatssitzung am 21. November 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Gemeindewald der Gemeinde Weisenbach Vorstellung
des aktuellen Standes des Vollzugs im Jahr 2024 sowie
Beratung und Beschlussfassung des
Waldwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2025
Beratungsunterlage Nr. 53/2024 (860 KB)
Beschluss
1. Der aktuelle Stand zum Vollzug 2024 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat stimmt dem Waldwirtschaftsplan für das
Forstwirtschaftsjahr 2025 einstimmig zu.
4. Energie- und Klimaschutz
- „Klimaschutzarbeit in Weisenbach – Evaluation
Klimaschutzkonzept und Ausblick auf geplante Projekte“
Beratungsunterlage Nr. 54/2024 (1,8 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis.
5. Energie- und Klimaschutz
Einführung eines kommunalen Energiemanagements (KEM)
- Beschluss zur Einführung eines kommunalen Energiemanagements
Beratungsunterlage Nr. 55/2024 (346 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt der Einführung und dem kontinuierlichen
Betrieb eines kommunalen Energiemanagements (KEM) ein-
stimmig zu. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, den
Aufbau zu organisieren. Der Gemeinderat legitimiert einstimmig
den bereits am 22.10.2024 gestellten Fördermittelantrag nach
der Kommunalrichtlinie beim Projektträger Z-U-G.
2. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Haushaltsplan und
der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt.
3. Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse des KEM wird
die Verwaltung den Gemeinderat regelmäßig unterrichten.
6. Infrastrukturmaßnahme
Sanierung der Straßen „Wandweg“ und „Torweg“
- Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten
Beratungsunterlage Nr. 56/2024 (330 KB)
Beschluss
1. Die Deckung der Wenigereinnahmen 2024 im Bereich der
Wasserversorgung erfolgt entsprechend dem o.g. Deckungs-
vorschlag.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach beschließt
einstimmig, den Auftrag der Sanierung des Wandweges
und Torweges an die Firma Grötz, Gaggenau mit der
Bruttoangebotssumme von 1.613.758,60 Euro zu vergeben.
7. Ortsrecht der Gemeinde Weisenbach
- Änderung der Satzung über die Form der
öffentlichen Bekanntmachung
Beratungsunterlage Nr. 57/2024 (807 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die nachstehende Änderung
der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
einstimmig.
8. Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg Festlegung der
Hebesätze der Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025 Beschluss der
Hebesatzsatzung
Beratungsunterlage Nr. 58/2024 (1,1 MB)
Beschluss
1. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird einstimmig
ab dem 01.01.2025 auf 450 v. H. festgesetzt.
2. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird einstimmig
ab dem 01.01.2025 auf 590 v. H. festgesetzt.
3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt
ab dem 01.01.2025 unverändert bei 350 v. H.
4. Die Hebesatzsatzung über die Erhebung der Grundsteuer
und Gewerbesteuer wird einstimmig beschlossen. Der
Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird
der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird
einstimmig beauftragt, die Hebesatzsatzung öffentlich bekannt
zu machen.
9. Jagd- und Wildtiermanagement
- Einsetzung eines Stadtjägers in der Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 59/2024 (864 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung,
Herr Reinhold Gerstner aus Forbach ab dem 01.01.2025 als
Stadtjäger im Gemeindegebiet Weisenbach einzusetzen,
einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung einstimmig eine
entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
10. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 60/2024 (679 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Geldspende
anzunehmen:
Die Geldspende vom 2. Oktober 2024 von der Sparkasse Rastatt
Gernsbach über 100,00 Euro zugunsten des Seniorennachmittags
der Gemeinde Weisenbach wird angenommen.
11. Information
12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
12 Dezember 2024
Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2024
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Gemeindeinfrastrukturmaßnahme
Sanierung der Gaisbachbrücke
- Vorstellung der Entwurfsplanung
- Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung
Beratungsunterlage Nr. 63/2024 (279 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach nimmt die
vorgestellte Entwurfsplanung zur Sanierung der Gaisbachbrücke
zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt einen Antrag auf
wasserrechtliche Genehmigung sowie entsprechende Förder-
anträge zu stellen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel zur Sanierung der Gaisbach-
brücke werden im Haushaltsplan 2025 sowie in der Finanz-
planung bereitgestellt.
4. Ortsrecht der Gemeinde Weisenbach
- Neufassung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für öffentliche
Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Beratungsunterlage Nr. 64/2024 (6,4 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Neukalkulation der Verwaltungs-
gebühren (Anlage 1, 2 und 3) sowie der Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche
Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) gemäß Anlage 5
einstimmig zu. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Gemeindeverwaltung wird mit der weiteren Umsetzung
einstimmig beauftragt.
5. Annahme von Spenden, Schenkungen
und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 65/2024 (714 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Geldspende
anzunehmen:
- Spende in Höhe von 100 Euro von Frau Edeltraud Kapplusch
am 19. November 2024 zugunsten der Seniorenfeier Weisenbach.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, folgende Sachspenden
anzunehmen:
1. Der Kinder-Roller im Wert von ca. 129 Euro von
Frau Martina Wollinger, 76599 Weisenbach wird angenommen.
2. Verschiedene gebrauchte Bücher und Spiele im Wert von
ca. 15 Euro von Frau Kordula Seifried-Neu, 76599 Weisenbach
werden angenommen.
3. 8 Schleichtiere im Wert von 30 Euro, 3 Kamishibai (Bilder für
Erzähltheater für die Grippe) im Wert von 45 Euro und
3 Kamishibai (Für den Ü3 Bereich) im Wert von 55 Euro von
Frau Iris Lux, 76599 Weisenbach werden angenommen.
4. Passepartout Karten im Wert von ca. 5 Euro von Frau Heidi
Wittemann, 76599 Weisenbach werden angenommen.
6. Information
7. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates