2022
20 Januar 2022
Gemeinderatssitzung am 20. Januar 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Einbringung, Beratung und Beschlussfassung des
Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022
Beratungsunterlage Nr. 1/2022 (467 KB)
Beschluss
Aufgrund von § 79 der GemO für Baden-Württemberg beschließt der
Gemeinderat am 20. Januar 2022 einstimmig folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (siehe BU)
4. Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Beratungsunterlage Nr. 2/2022 (2,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Information zur Grundsteuerreform
2025 der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 3/2022 (763 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
folgende Sach- und Geldspenden anzunehmen:
Die Geldspenden in der Anlage 1 im Wert von je bis zu 100 Euro,
insgesamt 2.370,00 Euro, für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
werden pauschal angenommen. Die weiteren Spenden von Christian
Karius über 250 Euro vom 12.07.2021 sowie von Hans-Georg Künstel
über 500 Euro vom 20.12.2021 werden ebenfalls angenommen.
Die Spenden für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach belaufen sich
im Zeitraum vom 24.06.2021 bis 30.12.2021 somit insgesamt auf 3.120,00 Euro.
Die Spende vom November 2021 der Sparkasse Rastatt Gernsbach
über einen Geschenk-Gutschein von 150 Euro für Bastelmaterial für
den Weihnachtsbaum der Sparkasse Rastatt-Gernsbach zugunsten
des Kindergartens St. Christophorus Weisenbach wird angenommen.
Die Sachspende / Vorlesebücher und Puzzle vom Dezember 2021
von Denise Merkel-Rabe, Steinäckerweg 5, Weisenbach über einen
Wert von 140,00 Euro zugunsten des Kindergartens St. Christophorus
Weisenbach wird angenommen.
Die Sachspende / Bastelutensilien und Werkzeuge von Walter Wunsch,
Bahnhofstr. 7, Weisenbach über einen Wert von ca. 216,70 Euro
zugunsten des Kindergartens St. Christophorus Weisenbach wird angenommen.
Die weiteren Sachspenden vom Dezember 2021 von Weisenbacher
Bürgerinnen und Bürgern über einen Wert von ca. 20 Euro zugunsten
des Kindergartens St. Christophorus Weisenbach werden angenommen.
6. Information
7. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
17 Februar 2022
Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Mitglieder des Gemeinderates
-Umbesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates
Beratungsunterlage Nr. 4/2022 (776 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung,
die Umbesetzung der Ausschüsse gemäß den Vorschlägen
der FWV-Fraktion und CDU-Fraktion.
4. Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
- Neuanschaffung einer Netzersatzanlage (Notstromaggregat)
für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 5/2022 (1,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den
Auftrag zur Beschaffung einer Netzersatzanlage
für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach an die mav
Mannheimer Aggregatevertrieb gemäß Angebot vom
07.02.2022 zu einem Angebotspreis von 40.515,93 Euro
zu erteilen. Zudem wird die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
ermächtigt, Zusatzmaterial für Beleuchtung und Heizer in einer
Größenordnung von 3.700 bis 3.800 Euro zu beschaffen.
5. Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück
Flst. Nr. 415, Leimengrübstraße 1 bzw. Fuchswiesenweg 2, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
der Bauvoranfrage zum Neubau von zwei
Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken 415,
Leimengrübstr. 1 und Fuchswiesenweg 2 das
kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Das Landratsamt Rastatt, Baurechtsbehörde
und der Bauherr werden gebeten, die
vorliegenden Angrenzereinwendungen
entsprechend den Erläuterungen
insbesondere die Lage der Garagenzufahrt,
das Maß der baulichen Nutzung sowie die Anzahl
von 2 Stellplätzen je Wohneinheit im Zuge des
Genehmigungsverfahrens bzw. der weiteren Planung zu prüfen.
6. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 6/2022 (797 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die Sachspende, 1 Kiste Haribo im Wert von
25-30 Euro von der Familie Gabauer, Rosenstr. 2,
76599 Weisenbach anzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
zwei gebrauchte und aussortierte, gut
erhaltende Spiele im Wert von ca. 25 Euro von
der Familie Großmann, Hangstr. 37, 76599 Weisenbach anzunehmen.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die geplante Sachspende der Sparkasse
Rastatt-Gernsbach zur „Einschüler-Aktion“
über jeweils einen Pelikan-Farbkasten je
Vorschulkind (18 Vorschulkinder x 6 Euro) im
Gesamtwert von ca. 108 Euro anzunehmen.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
17 März 2022
Gemeinderatssitzung am 17. März 2022, 18.30 Uhr!!
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“
- Vorstellung des durch das Büro Laiblin,
Stuttgart gefertigten Gutachtens
zur Ermittlung von zonalen Anfangs- und
Endwerten sowie der zonalen
sanierungsbedingten
Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet
„Ortsmitte I einschließlich Erweiterung“
Beratungsunterlage Nr. 10/2022 (976 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Ermittlung von
zonalen Anfangs- und Endwerten sowie der zonalen sanierungsbedingten
Bodenwertsteigerungen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte I“
einschließlich der Erweiterung zustimmend zur Kenntnis.
4. Breitbandversorgung in Weisenbach
- Vorstellung des Ausbauvorhabens durch
das Unternehmen
UGG (Unsere Grüne Glasfaser)
Beratungsunterlage Nr. 11/2022 (1,5 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung des
Ausbauvorhabens durch das Unternehmen UGG
(Unsere Grüne Glasfaser) zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird mit der Abstimmungsphase (Stufe 3)
zur Vorbereitung einer gemeinsamen Absichtserklärung (Stufe 4)
gemäß beigefügten Ablaufplan beauftragt.
5. Bürgerbegehren der Bürgerinitiative
Trinkwasser Weisenbach/Au
-Anhörung der Vertrauenspersonen gemäß
§ 21 Abs. 4 GemO
Beratungsunterlage Nr. 12/2022 (769 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nahm die Anhörung zur Kenntnis.
6. Bürgerbegehren der Bürgerinitiative
Trinkwasser Weisenbach/Au
- Beratung und Beschlussfassung
zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß
§ 21 Abs. 2-4 GemO
Beratungsunterlage Nr. 13/2022 (17 MB)
Beschluss
Der Antrag der „Bürgerinitiative Trinkwasser Weisenbach/Au“
vom 4. Februar 2022 auf Durchführung eines
Bürgerentscheides wird zurückgewiesen.
Das Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt.
7. Wasserversorgung der Gemeinde Weisenbach
-Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung
zur weiteren Vorgehensweise
Beratungsunterlage Nr. 14/2022 (467 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat sichert der Bevölkerung zu, dass es
bisher und auch künftig keine Festlegungen bzw.
Beschlüsse in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen zum Thema
„Ersatzwasserversorgung in Richtung Gernsbach“ gegeben hat und
auch nicht geben wird.Der Gemeinderat wird priorisiert die
entsprechenden 15 Handlungsempfehlungen des
Wasserstrukturgutachtens umsetzen.
Der Gemeinderat wird vorerst keine Planungen bzgl.
einer Ersatzwasserversorgung in Richtung Gernsbach verfolgen.
8. Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in
ein Programm der städtebaulichen
Erneuerung - Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
-Beauftragung zur Durchführung eines integrierten
gebietsbezogenen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
und Bevollmächtigung zur Beauftragung
der vorbereitenden Untersuchung
Beratungsunterlage Nr. 15/2022 (989 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
1.Auf der Basis des Angebots vom 23. August 2021
wird die STEG Stuttgart beauftragt, das integrierte
gebietsbezogene Entwicklungskonzept (ISEK)
verbunden mit der Antragstellung auf
Städtebauförderung im Herbst 2022 zum Angebotspreis
von 4.800 Euro netto zu erteilen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, der STEG Stuttgart ab
Januar 2023 den Auftrag zur vorbereitenden Untersuchung
zum Angebotspreis von 7.000 Euro netto zzgl. der erforderlichen
optionalen Leistungen zu erteilen.
9. Schulsozialarbeit an der Johann-Belzer-Schule
Weisenbach
- Beendigung des Vertrages zwischen dem Caritasverband
für den Landkreis Rastatt e.V. und der Gemeinde Weisenbach
- Reduzierung des Umfangs der Schulsozialarbeit ab dem
Schuljahr 2022/2023
- Fortführung der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2022/2023
Beratungsunterlage Nr. 16/2022 (990 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, den
Vertrag zwischen dem Caritasverband für
den Landkreis Rastatt e.V. und der Gemeinde
Weisenbach zum Ablauf des Schuljahres 2022 zu beenden.
2. Der Gemeinderat beschließt, bedingt durch den
Wegfall der Werkrealschule und der einhergehenden
Reduzierung der Schülerzahlen, den Umfang der
Schulsozialarbeit an der Johann-Belzer-Schule
Weisenbach ab dem Schuljahr 2022/2023 auf
0,25 Personalstellen zu reduzieren.
3. Der Gemeinderat beschließt, den Träger
Evangelisches Mädchenheim, 76593 Gernsbach mit der
Fortführung der Schulsozialarbeit ab dem kommenden
Schuljahr 2022/2023 zu beauftragen.
10. Ausschreibung des Erdgaskonzessionsvertrages der
Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 17/2022 (614 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zur
Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages
zustimmend Kenntnis.
11. Bürgerstiftung Weisenbach
- Vorstellung des Projekts „Fit and Fun“
an der „Kneipp“
Beratungsunterlage Nr. 18/2022 (4,5 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Projekt
"Fit and Fun“ an der „Kneipp“ der
Bürgerstiftung Weisenbach zustimmend zur Kenntnis.
Eine Umsetzung erfolgt erst nach Förderzusage
von Seiten der LEADER Aktionsgruppe.
12. Deutsche Fußball-Nationalmannschaft der
Bürgermeister (DFNB)
-Offizielle Berufung von Bürgermeister Daniel Retsch
in die Deutsche Fußball-Nationalmannschaft der
Bürgermeister für das Jahr 2022
-Bestätigung des Gemeinderates
Beratungsunterlage Nr. 19/2022 (808 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt, vorbehaltlich
einer erfolgreichen Nominierung, der
Berufung von Bürgermeister Daniel Retsch
in die Deutsche Fußball-Nationalmannschaft der
Bürgermeister (DFNB) für das Jahr 2022 zu.
13. Information
14. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
12 April 2022
Gemeinderatssitzung am 12. April 2022
1. Blutspenderehrungen
2. Bürgerfragestunde
3. Bekanntgaben
4. Energetische Sanierung der
Straßenbeleuchtung Umstellung auf
LED-Beleuchtung
Beratungsunterlage 21/2022 (117 KB)
Beschluss
Die Ausführungen der Netze BW zur Umstellung auf LED-Leuchten
werden zur Kenntnis genommen.Entlang der Hauptstraße soll die
Umstellung mit den teilweise bereits dort vorhandenen Leuchtentypen
fortgesetzt werden. Im Übrigen sollen als Leuchtentypen Signify Luma
Micro/Mini zum Einsatz kommen. Die Verwaltung wird bevollmächtigt,
nach entsprechender Bewilligung der Fördermittel den Auftrag an die
Netze BW mit der Phase 3 – Entwurfsplanung zum Angebotspreis von
2.326,39 Euro und der Phase 5 – Ausführungsplanung zum
Angebotspreis von 2.189,55 Euro zu erteilen.
5. Sportanlagen Weisenbach Auftragsvergabe
zur Sanierung der leichtathletischen Anlagen
Beratungsunterlage 22/2022 (114 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Hinblick auf die
Zeitschiene, das zur Sitzung vorliegende wirtschaftlichste
Angebot der Firma Polytan zum Angebotspreis von
53.889,39 Euro anzunehmen und die Verwaltung
unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender
Fördermittel aus der Verwaltungsvorschrift
"Kommunale Sportstättenbauförderung“ zu bevollmächtigen,
den Auftrag zu erteilen.
6. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“ Bericht über
die Prüfung der Anwendbarkeit der Bagatellregelung
Beschlussfassung über die Anwendung der Bagatellregelung
Beratungsunterlage 23/2022 (129 KB)
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung der STEG Stuttgart, dem Gutachten
zur Bagatellregelung zu folgen, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Weisenbach kann gemäß § 155 Abs. 3 BauGB
im gesamten Sanierungsgebiet „Ortsmitte I“ von der Festsetzung des
Ausgleichsbetrages absehen, weil eine geringfügige
Bodenwerterhöhung gutachterlich ermittelt worden ist
und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Ausgleichsbeträge
in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht.
Diese Entscheidung kann bereits heute, somit vor Abschluss
des Sanierungsverfahrens getroffen werden.
7. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
nach § 52 LBO zur Umnutzung einer Wohneinheit zu einer
ergotherapeutischen Praxis auf dem Grundstück Flst. Nr.
4109/28, Am Zimmerplatz 2, Weisenbach
Beschluss
Dem Bauantrag zur Umnutzung einer Wohneinheit
zur einer ergotherapeutischen Praxis sowie dem Einbau
eines Treppenlifts auf dem Grundstück Flst. Nr. 4109/28,
Am Zimmerplatz 2, Weisenbach, wird das kommunale
Einvernehmen erteilt.
8. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
zur Geländemodellation, Neugestaltung der Bepflanzung,
Errichtung einer Heuhütte und eines Hundezwingers auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4420, Ebenlochweg 11, Weisenbach
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren nach § 52 LBO zur Geländemodellation,
Augestaltung der Bepflanzung, Errichtung einer
Heuhütte und eines Hundezwingers auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4420, Ebenlochweg 11, Weisenbach, wird das kommunale
Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden sind
folgende Befreiungen von den Vorschriften des Bebauungsplans:
zur Geländemodellation in Verbindung mit der Errichtung einer
Treppenanlage sowie des Einbaus von Basaltpalisaden der
Errichtung eines Hundezwingers der Errichtung einer Heuhütte
9. Information
10. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
12 Mai 2022
Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Wasserversorgung der Gemeinde Weisenbach
- Vergabe von Planungsleistungen zu Umbaumaßnahmen
an bestehenden Druckminderschachtbauwerken in der
Trinkwasserversorgung
- Vergabe von Planungsleistungen zur Erneuerung der
Automatisierungstechnik im
Hochbehälter Gerstenland inkl.
der Einbindung der neuen Messstellen im Netz, mit
Datenarchivierung auf einem Panel-PC
Beratungsunterlage Nr. 25/2022 (887 KB)
Beschluss
1. Zur Planung von Umbaumaßnahmen an bestehenden
Druckminderschachtbauwerke in der Trinkwasserversorgung
stimmt der Gemeinderat einstimmig dem Abschluss eines
Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro RBS wave GmbH,
70499 Stuttgart zu. Die Planungsleistungen betragen
voraussichtlich insgesamt 25.006,70 Euro netto.
2. Zur Erneuerung der Automatisierungstechnik im Hochbehälter
Gerstenland inkl. der Einbindung der neuen Messstellen im Netz,
mit Datenarchivierung auf einem Panel-PC stimmt der Gemeinderat
dem Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro
RBS wave GmbH, 76275 Ettlingen einstimmig zu. Die Planungskosten
betragen voraussichtlich insgesamt 28.297,71 Euro netto.
Bei diesem Projekt soll bis zum Herbst 2022 die Entwurfsplanung erstellt werden.
Die Deckung der Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag
4. „Vorstellung Netzdialog“ durch die Netze BW GmbH
Beratungsunterlage Nr. 26/2022 (559 KB)
Beschluss
Kein Beschluss erforderlich.
5. Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
- Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten
und seiner Stellvertreter
Beratungsunterlage Nr. 27/2022 (753 KB)
Beschluss
Der Wiederwahl von Adrian Klaiber als Feuerwehrkommandant
sowie von Timo Bleier als dessen 1. Stellvertreter sowie der Neuwahl
von Sascha Merkel als 2. Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr
Weisenbach wird die Zustimmung einstimmig erteilt.
6. Sanierung des Bergweges
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung
gemäß § 43 Abs. 4 GemO
Beauftragung eines Nachtrages im
Bereich Straßenbau
- Vorstellung der Gesamtabrechnung der
Baumaßnahme
Beratungsunterlage Nr. 28/2022 (1,2 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die Beauftragung eines Nachtrags
im Bereich Straßenbau an die Firma Welle im Rahmen einer
Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der Gesamtabrechnung
der Baumaßnahme „Sanierung des Bergweges“ zur Kenntnis.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
23 Juni 2022
Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Felssicherungsmaßnahmen oberhalb der
Gemeindeverbindungsstraße
Weisenbach-Au
- Vorstellung der geotechnischen Beurteilung
sowie der erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen
- Erteilung des Planungsauftrages
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 29/2022 (12 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung der geotechnischen Beurteilung
zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Auftragserteilung an die Firma Ingenieurgruppe
Geotechnik, Kirchzarten, gemäß dem vorliegenden Angebot vom 13. Juni 2022
in Höhe von 19.873,15 Euro netto einstimmig zu. Die Gemeindeverwaltung wird
mit der weiteren Umsetzung beauftragt.
3. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
4. Freiwillige Feuerwehr Weisenbach -
Beschaffung eines neuen Fahrzeuges MLF
-Vorstellung und Erläuterung der Leistungsverzeichnisse
- Beschluss zur Ausschreibung des Mittleren
Löschfahrzeuges (MLF)
Beratungsunterlage Nr. 30/2022 (912 KB)
Beschluss
1. Die durch die Firma PST Feuerwehrtechnik GbR vorgestellten
Leistungsverzeichnisse werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird, vorbehaltlich der Bewilligung
der Fachförderung nach der VwV-Z-Feu einstimmig
beauftragt, die Neubeschaffung des Mittleren Löschfahrzeuges
für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach auszuschreiben.
5. Sanierung des Wandweges und Torweges
- Abschluss von Ingenieurverträgen
- Erstellung einer Entwurfsplanung
Beratungsunterlage Nr. 31/2022 (815 KB)
Beschluss
1.Zur Planung der Sanierung des Wandweges und
Torweges stimmt der Gemeinderat dem Abschluss
eines Ingenieurvertrages für Ingenieurbauwerke
(Kanalisation und Wasserversorgung) sowie eines
Ingenieurvertrages für Verkehrsanlagen mit dem
Ingenieurbüro Baumeister GmbH, Am Markplatz 3,
76547 Sinzheim einstimmig zu.
2. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, bis zum Herbst 2022
bei dieser Maßnahme die Entwurfsplanung zu erstellen.
3 Die Deckung der Ausgaben erfolgt entsprechend dem
Deckungsvorschlag.
6. Freiwillige Aufgabe (Vereinsförderung)
- Antrag des Schützenvereins Weisenbach
auf Gewährung eines Zuschusses für
die Modernisierung bzw. Erneuerung
der Seilzuganlage der
Luftgewehrschießanlage
Beratungsunterlage Nr. 32/2022 (918 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat gewährt dem Schützenverein Weisenbach
für die Renovierung bzw. den Umbau der Luftgewehr-Schießanlage
einstimmig einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro.
7. badenova AG & Co. KG
Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb
in eine Tochtergesellschaft der
badenova AG & Co. KG
Beratungsunterlage Nr. 33/2022 (982 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stimmt der der Gründung der badenova
Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in
Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova
AG & Co. KG einstimmig zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes
Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung
zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft
der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH einstimmig zu,
vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg
zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags
zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit
Wirkung zum 01.01.2023 einstimmig zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug
der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der(n) Gesellschafterversammlung(-en)
der badenova AG & Co. KG und der Beteiligungs-GmbH erforderlichen
Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister einstimmig auf die
Anfechtung des Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des
Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.
8. Neubau der Brücke untere Schlechtau
- Vergabe des Nachtrags Nr. 11 – Zulage Bodenlieferung
und Asphaltbelagsarbeiten
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 34/2022 (619 KB)
Beschluss
1 Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Beauftragung des
Nachtrags Nr. 11 – Zulage Bodenlieferung und Asphaltbelagsarbeiten
einstimmig an die Firma Grötz GmbH & Co. KG, 76571 Gaggenau zum
Nachtragsangebot von 18.549,67 Euro.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt
entsprechend dem Deckungsvorschlag.
9. Ausschreibung des Stromkonzessionsvertrages
der Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 35/2022 (656 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen zur Verlängerung
des Stromkonzessionsvertrages zustimmend Kenntnis.
10. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren nach § 52 LBO zur Sanierung und
Umgestaltung der bestehenden Bäckerei und
Café und Anlegen einer Terrasse auf Flst. Nr. 4109/28,
Am Zimmerplatz 2, Weisenbach
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren zur Sanierung und Umgestaltung der bestehenden
Bäckerei und Café und Anlegen einer Terrasse auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4109/28, Am Zimmerplatz 2, Weisenbach wird einstimmig
das kommunale Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
11. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
nach § 52 LBO zur Wohnraumerweiterung durch Dachgauben
und Neubau eines Pelletlagers auf dem Grundstück Flst.
Nr. 448, Leimengrübstraße 14, Weisenbach
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach
§ 52 LBO zur Wohnraumerweiterung durch Dachgauben und Neubau
eines Pelletlagers auf dem Grundstück Flst. Nr. 448, Leimengrübstraße 14,
wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
12. Information
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
20 Juli 2022
Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“
– Abschluss der Sanierung
- Sanierungsbericht
- Sanierungsabrechnung
- Satzung zur Aufhebung der förmlichen
Festlegung des
- Sanierungsgebietes nach § 162 Abs. 1 BauGB
- Weiteres Vorgehen
Beratungsunterlage Nr. 38/2022
Beschluss
1. Der Sanierungsbericht und die Sanierungsabrechnung
werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufhebung der
förmlichen Festlegung der Sanierungssatzung „Ortsmitte I“ gemäß Anlage 1.
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Campingplatz In der Schlechtau“
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss
Beratungsunterlage Nr. 39/2022
Anlage 1 (1,6 MB)
Begründung Teil 1 (6 MB)
FFH Vorprüfung (3,6 MB)
Schalltechnische Untersuchung (445 KB)
Umweltbericht (11,9 MB)
Bebauungsvorschriften (2,5 MB)
Anlage 2 örtliche Bebauungsvorschriften (1,2 MB)
Anlagen (2,9 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben-
und Erschließungsplan abgegebene Stellungnahme entsprechend
den Erläuterungen abgewogen.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und
Erschließungsplan in der Fassung vom 20. Juli 2022 wird mit den
örtlichen Bauvorschriften nach § 10 BauGB in Verbindung mit der
Landesbauordnung Baden-Württemberg und der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg als jeweils eigenständige Satzung beschlossen.
3. Felssicherung oberhalb der Gemeindeverbindungsstraße
Weisenbach-Au
- Beschluss der Ausschreibung
- Bevollmächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Arbeiten
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 40/2022
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
2. Die Arbeiten für Felssicherungsmaßnahmen oberhalb der
Gemeindeverbindungstraße Weisenbach-
Au sind entsprechend dem Vorschlag der Ingenieurgruppe Geotechnik
beschränkt auszuschreiben.
3. Die Verwaltung wird nach Vorlage der entsprechenden Angebote ermächtigt, bei einer
Angebotssumme entsprechend der Kostenberechnung der Ingenieurgruppe
Geotechnik dem wirtschaftlichsten Anbieter dem Auftrag zu erteilen.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
4. Johann-Belzer Grund- und Werkrealschule Weisenbach-Forbach
- Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der
Städte und Gemeinden Weisenbach, Forbach und Gernsbach
über die Errichtung einer Werkrealschule
- Aufhebung des Schulausschusses sowie der Geschäftsordnung
der Werkrealschule Weisenbach-Forbach
Beratungsunterlage Nr. 41/2022
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
den Städten und Gemeinden Weisenbach, Forbach und
Gernsbach über die Errichtung einer Werkrealschule unter
der Trägerschaft der Gemeinde Weisenbach mit der Außenstelle
Forbach vom 27. September 2010 wird mit dem Auslaufen der
letzten Klassenstufe zum Ende des Schuljahres 2021/2022
an der Werkrealschule aufgehoben.
Der Schulausschuss sowie die Geschäftsordnung der Werkrealschule
Weisenbach-Forbach vom 29. März 2012 wird mit dem Auslaufen der
letzten Klassenstufe zum Ende des Schuljahres 2021/2022 an der
Werkrealschule aufgehoben.
5. Johann-Belzer-Schule Weisenbach
-Rücknahme des Antrags auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule
gemäß § 4 a Schulgesetz
- Antrag der Gemeinde Weisenbach auf Errichtung einer
Grundschule ab dem Schuljahr 2022/2023
- Namensgebung der Grundschule ab dem Schuljahr 2022/2023
Beratungsunterlage Nr. 42/2022
Beschluss
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt,
die Rücknahme des Antrags auf Einrichtung einer
Ganztagsgrundschule gemäß § 4 a Schulgesetz beim
Regierungspräsidium zu beantragen.
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt den Antrag
zur Einrichtung einer Grundschule zum Schuljahr 2022/2023
dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.
Die Grundschule Weisenbach erhält ab dem Schuljahr 2022/2023 folgenden
Namen:
„Johann-Belzer-Schule“
6. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach
- Anpassung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
- Änderung der Kindergartenordnung
Beratungsunterlage Nr. 43/2022
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Elternbeiträge
ab dem 1. September 2022, wie in der beiliegenden Anlage 1
aufgeführt, einstimmig zu. Die Kindergartenordnung ist entsprechend
zu ändern.
7. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach
- Kindergartenbedarfsplanung
- Entwicklung der Zahlen der Kinder unter 3 Jahren (U3) sowie über
3 Jahren (Ü3) bis Juni 2025
Beratungsunterlage Nr. 44/2022
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung
einstimmig zu und nimmt die Entwicklung der Kinderzahlen (Ü 3) und (U 3)
bis Juni 2025 zur Kenntnis.
8. Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zur
Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohngebäude
Kilbackerstr. 1, Flst. Nr. 205/1, Weisenbach
Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zur
Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohngebäude
auf Flst. Nr. 205/1, Kilbackerstraße 1, Weisenbach wird einstimmig
das kommunale Einvernehmen erteilt.
9. Mitgliedschaft im Gemeinderat
- Feststellung des Ausscheidens eines Mitglieds des Gemeinderates
- Feststellung von Hinderungsgründen bei einem nachzurückenden
Gemeinderat
Beratungsunterlage Nr. 45/2022
Beschluss
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass bei Gemeinderat
Uwe Rothenberger infolge seiner seit Juli 2021 anhaltenden Krankheit
und gesundheitlichen Belastung ein Ausscheidungsgrund gemäß
§ 16 Abs. 1 Ziffer 5 GemO gegeben ist.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Ausscheiden von
Gemeinderat Uwe Rothenberger aus dem Gemeinderat zum 31. Juli 2022 zu.
Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO einstimmig fest, dass
Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 GemO nicht bestehen
und Herr Manfred Schaible daher in den Gemeinderat nachrücken kann.
10. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 46/2022
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sachspende
von Ilona Karnasch, Weinbergstr. 27, Weisenbach über
verschiedene Bögen Bastelpapier zum freien Basteln
und sieben Wellenscheren im Wert von ca. 40-50 Euro anzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Einnahmen aus
Spenden des Erlebnistages im Kolpinghaus Weisenbach für
die verschiedenen Kindergartengruppen von insgesamt 274,20 Euro
zugunsten des Sparbuches des Kindergartens St. Christophorus anzunehmen.
11. Information
12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
14 September 2022
Gemeinderatssitzung am 14. September 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
2. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
Verabschiedung eines Mitglieds aus dem Gemeinderat
3. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
- Neuverpflichtung eines Gemeinderates
4. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter
Beratungsunterlage Nr. 50/2022 (801 KB)
Beschluss
Einvernehmlich und einstimmig werden in jeweils getrennten
Wahlgängen gewählt:
Bürgermeister-Stellvertreter: Heiko Seidt
Bürgermeister-Stellvertreter: Dominik Strobel
Bürgermeister-Stellvertreter: Timo Krämer
5. Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach
- Umbesetzung der Ausschüsse des Gemeinderates
Beratungsunterlage Nr. 51/2022 (857 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Wege der Einigung,
die Umbesetzung der Ausschüsse gemäß den Vorschlägen der FWV-Fraktion.
6. Wasserversorgung der Gemeinde Weisenbach
- Erneuerung der Automatisierungstechnik im
Hochbehälter Gerstenland
inklusive Einbindung neuer Messstellen und Aufbau eines
Prozessleitsystems
- Vorstellung der Planung
Beratungsunterlage Nr. 52/2022 (803 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorgelegten
Planung für die Erneuerung der Automatisierungstechnik im
Hochbehälter Gerstenland inklusive Einbindung neuer Messstellen
und Aufbau eines Prozessleitsystems zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, für dieses Projekt einen
Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zum 30.09.2022 zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahme im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
7. Freiwillige Feuerwehr Weisenbach - Beschaffung eines
neuen MLF
- Auftragsvergabe
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 53/2022 (3,3 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Neubeschaffung
eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr
Weisenbach folgende Auftragsvergabe:
Für Los 1:
Zur Angebotssumme von 351.050,00 Euro brutto
an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH.
Für die Bedarfspositionen lfd. Nr. 13, 16, 17, 18, 20, 21 und 24
zum Gesamtbetrag von 7.854,00 Euro brutto an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH.
Für das Los 2:
Zum Angebotspreis von 56.296,66 Euro brutto an die Firma Albert Ziegler GmbH.
Für die Bedarfspositionen lfd. Nr. 1, 2 und 3 an die Firma Albert Ziegler GmbH
zum Gesamtbetrag von 5.846,37 Euro brutto.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
8. Aufnahme von Flüchtlingen in Weisenbach
- Sachstandsbericht
Beratungsunterlage Nr. 54/2022 (2,7 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
9. Bauvoranfrage zur Umnutzung und Bebauung einer
ehemaligen Holzlagerfläche auf
dem Grundstück Flst. Nr. 3636/3, In der
Schlechtau 3, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Bauvoranfrage
zur Umnutzung und Bebauung einer ehemaligen Holzlagerfläche
auf dem Grundstück Flst. Nr. 3636/3, In der Schlechtau 3, Weisenbach
das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
10. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zur
Nutzungsänderung eines ehemaligen Wohnhauses zu einer Papiermanufaktur zur
Herstellung von handgeschöpftem Papier auf dem Grundstück Flst. Nr. 3636/2,
In der Schlechtau 2, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Antrag auf Baugenehmigung vereinfachten Verfahren
nach § 52 LBO zur Nutzungsänderung eines ehemaligen
Wohnhauses zu einer Papiermanufaktur zur Herstellung von
handgeschöpftem Papier auf dem Grundstück Flurstück Nr. 3636,
In der Schlechtau 2, Weisenbach, wird das kommunale Einvernehmen erteilt.
11. Information
12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
13 Oktober 2022
Gemeinderatssitzung am 13. Oktober 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Städtebauliche Erneuerung in Weisenbach
– Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
- Vorstellung der Ergebnisse des integrierten gebietsbezogenen
Entwicklungskonzeptes (ISEK)
- Beschlussfassung über die Antragstellung auf Aufnahme in das Landesprogramm
der Städtebaulichen Erneuerung (Landessanierungsprogramm)
Beratungsunterlage Nr. 56/2022 (3,3 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des integrierten
gebietsbezogenen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig,
fristgerecht zum 31. Oktober 2022 dieses Jahres einen
Antrag auf Aufnahme in das Landesprogramm der
städtebaulichen Erneuerung (Landessanierungsprogramm) zu stellen.
4. Sanierung des Wandweges und Torweges
-Vorstellung der Planung für die Kanalisation und Wasserversorgung
Beratungsunterlage Nr. 57/2022 (819 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung
für die Sanierung des Wandweges und Torweges
in den Bereichen Kanalisation und Wasserversorgung einstimmig zu.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass
für die Bereiche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
jeweils ein Zuschussantrag für einen Zuschuss nach den
Förderrichtlinien Wasserwirtschaft im September 2022 gestellt wurde.
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die Maßnahme
„Sanierung des Wandweges und Torweges“ im Haushaltsplan 2023 ff. einzuplanen.
5. Aufnahme von Flüchtlingen in Weisenbach
- Sanierung des Gebäudes Schulstraße 4
Beratungsunterlage Nr. 58/2022 (1,2 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den vorgenannten Sachverhalt
zur Kenntnis. Es werden einstimmig vorsorglich der
Grundsatzentscheidung zur Sanierung der
Schulstraße 4 (Teilbereich Erdgeschoss) Finanzmittel
in Höhe von 100.000 € im Haushalt bereitgestellt.
6.Haushaltszwischenbericht 2022
Beratungsunterlage Nr. 59/2022 (367 KB)
Tischvorlage Nr. 1/2022
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
7. Energieversorgung in Weisenbach
- Sachstandsbericht unter dem Gesichtspunkt der Reduzierung des
Energieverbrauchs und der entsprechenden Kosten
- Beschlussfassung über Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung
Beratungsunterlage Nr. 60/2022 (1,3 MB)
Beschluss
Der Sachstandsbericht zur Energieversorgung in
Weisenbach wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Einzelnen werden einstimmig beschlossen:
In der Weihnachtszeit werden drei Weihnachtsbäume,
nämlich an der Murgbrücke in Weisenbach,
auf dem Dorfplatz in Au sowie ein Weihnachtsbaum
beim katholischen Gemeindehaus St. Wendelin aufgestellt werden.
Die Sporthalle mit Vereinsräumen in Weisenbach soll
zukünftig in den Ferien generell geschlossen werden.
Der Gebäudetrakt des alten Kindergartens des Anwesens
Schulstraße 4 soll, wenn sich für die dort ansässigen Vereine
Alternativen finden, über die Wintermonate bis 31.03.2023
nicht genutzt und damit die Heizung auf einen
Mindeststandard (Frostschutz) zurückgefahren werden.
Für die Überlassung kommunaler Räumlichkeiten für kommerzielle Veranstaltungen
(insbesondere die Festhalle) wird in Ergänzung der bisherigen Regelungen festgelegt,
dass die tatsächlich anfallenden Stromkosten in Rechnung gestellt werden
(Hinweis: bisherige Regelung) hinsichtlich des Gasverbrauches
zukünftig 80 % der anfallenden Gaskosten in Rechnung gestellt werden.
8. Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
- Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der
Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-
Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 61/2022 (1015 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
zu beauftragen, der Neufassung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
entsprechend des beigefügten Entwurfs zuzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig in diesem
Zusammenhang die Aufhebung der Vereinbarung
über die Verteilung und die Verwendung einer Finanzhilfe nach
34 FAG vom 11.06.1974.
9. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 2014,
Im Schetterling 6, Weisenbach-Au
Beschluss
Dem Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO
zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück Flst. Nr. 2014, Im Schetterling 6,
Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
Mit diesem Einvernehmen verbunden sind Befreiungen von den Vorschriften
des Bebauungsplanes „Schetterling II“ wie folgt:
Mit dem Wohngebäude darf von der im Bebauungsplan festgelegten
Baulinie abgerückt werden.
Mit der Garage darf das im Bebauungsplan festgelegte Baufenster
für die Garage um ca. 1 m überschritten werden.
Die Garage darf mit einem begrünten Flachdach errichtet werden.
Bezüglich des Hauptgebäudes darf die Traufhöhe bergseits
um 42 cm und talseits um 34 cm überschritten werden.
10. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO zum
Wiederaufbau/Weiterbau des Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr.
4313, Am Wingert 2 a, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass dem Antrag
auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
nach § 52 LBO zum Wiederaufbau / Weiterbau des
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 4313,
Am Wingert 2 a, Weisenbach das kommunale Einvernehmen,
zugestimmt wird. Mit der Erteilung des Einvernehmens
wird die Zustimmung zu folgenden Befreiungen von den
Vorschriften des Bebauungsplanes „Untere Wingert II-4. Änderung“,
wie folgt, einstimmig erteilt.
a) Die Garage darf im rückwärtigen Bereich das Baufenster um ca. 1 m überscheiten.
b) Für das Bauvorhaben sind zwei Vollgeschossen ohne das anrechenbare
Untergeschoss zulässig.
c) Auf die Grundflächenzahl darf um 1,6 % und die Geschossflächenzahl um 28 %
überschritten werden.
11. Information
12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
24 November 2022
Gemeinderatssitzung am 24. November 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Gemeindewald der Gemeinde Weisenbach
- Vorstellung des aktuellen Standes des Vollzugs im Jahr 2022
sowie Beratung und Beschlussfassung des
Waldwirtschaftsplanes
für das Forstwirtschaftsjahr 2023
Beratungsunterlage Nr. 64/2022 (993 KB)
Beschluss
Der aktuelle Stand zum Vollzug 2022 wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat stimmt dem Waldwirtschaftsplan
für das Forstwirtschaftsjahr 2023
einstimmig zu.
4. Anpassung des Erdgaskonzessionsvertrages mit den
bnNetze GmbH aufgrund steuerrechtlicher Änderungen
Beratungsunterlage Nr. 65/2022 (1003 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der von der bnNetze
GmbH vorgeschlagenen Anpassungsvereinbarung zum
Konzessionsvertrag Gas bezüglich der Aufnahme
einer Regelung zur Festlegung der Konzessionsabgabe
als Nettobetrag und dessen umsatzsteuerliche Behandlung
als Gutschrift einstimmig zu.
5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
- Umstellung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente
LED-Technik
- Beschluss der Ausschreibung
Beratungsunterlage Nr. 66/2022 (850 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung einvernehmlich zur Kenntnis.
6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten nach
§ 52 LBO zur Errichtung eines Carports mit
Geräteschuppen auf dem Grundstück Flst.
Nr. 403, Gaisbachstr. 23, Weisenbach
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
Verfahren zur Errichtung eines Carports mit
Geräteschuppen auf dem Grundstück Flst. Nr. 403,
Gaisbachstr. 23, Weisenbach wird einstimmig das
kommunale Einvernehmen erteilt.
7. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 67/2022 (682 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sachspenden
über Spiel- und Bastelmaterial im Wert von insgesamt 56 Euro
für den Kindergarten St. Christophorus Weisenbach anzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Spende der
Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eG vom 27. Oktober 2022
über 100 Euro zugunsten des Seniorennachmittags Weisenbach
am 20. November 2022 anzunehmen.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
15 Dezember 2022
Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2022
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Seniorenrat Weisenbach
- Tätigkeitsbericht
- Benennung der Mitglieder des Seniorenrates für
die Amtszeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
Beratungsunterlage Nr. 69/2022 (4,2 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des
Seniorenrates zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister einstimmig,
die Seniorenräte Renate Beck, Roswitha Hauser, Hans Feldick,
Rudolf Fritz, Prof. Dr. Michael Otte, Dr. Ulrich Spies und Friedbert
Wörner für die Amtszeit von 3 Jahren, beginnend ab 01.01.2023
bis zum 31.12.2025, als Mitglieder des Seniorenrates Weisenbach zu berufen.
4. Neubau der Brücke untere Schlechtau
- Beratung und Beschlussfassung der Schlussrechnung
- Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
Beratungsunterlage Nr. 70/2022 (595 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der vorliegenden
Schlussabrechnung der Baumaßnahme „Neubau der
Brücke untere Schlechtau“ zu.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben
erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag. </justify>
5. Klimaschutz- und Energiemanagement
-Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
hocheffiziente LED-Technik
- Auftragsvergabe
Tischvorlage Nr. 2/2022
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für
die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf
hocheffiziente LED – Technik an ca. 75 Leuchten
den Auftrag gemäß des vorliegenden Angebots an die
Netze BW zum Angebotspreis brutto von 39.572,52 Euro.
6. Klimaschutz- und Energiemanagement
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung
eines Förderantrags im Konvoi
Beratungsunterlage Nr. 71/2022 (1,2 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
gemeinsam mit den Kommunen Bietigheim,
Elchesheim-Illingen, Loffenau, Ötigheim und
Steinmauern als Konvoi einen Förderantrag für
die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans einzureichen. </justify>
7. Jagdgenossenschaft Weisenbach
-Feststellung des Rechnungsergebnisses
der Jagdgenossenschaft Weisenbach für
das Wirtschaftsjahr 2021/2022
Beratungsunterlage Nr. 72/2022 (786 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für das Wirtschaftsjahr 2021/2022
(01.04.2021 bis 31.03.2022) wird das
Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft
Weisenbach, wie folgt, festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft: 15.100,00 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft: 2.246,25 Euro
Reinertrag 2021/2022: 12.853,75 Euro
8. Jagdgenossenschaft Weisenbach
-Zustimmung zur Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Weisenbach
- Einberufung einer Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Weisenbach
- Bestellung von zwei neuen Kassenprüfern
Beratungsunterlage Nr. 73/2022 (1,4 MB)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stimmt der vorgenannten
Neufassung der Satzung nach der Anlage 1
und der darin getroffenen Aufgabenübertragung zu.
Die Eigenjagdbezirke der Gemeinde Weisenbach
werden in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der
Jagdgenossenschaft eingebracht und von der Jagdgenossenschaft verwaltet.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vollversammlung
der Jagdgenossenschaft Weisenbach durchzuführen
und hierfür einen Termin festzulegen. Als Versammlungsleiter
wird Bürgermeister Daniel Retsch benannt, als Schrift- und
Protokollführer Hauptamtsleiter Walter Wörner.
Einer weiteren Übertragung der Verwaltung der
Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat auf die
Dauer von 6 Jahren wird unter der Voraussetzung
zugestimmt, dass die neue Satzung von der
Versammlung der Jagdgenossen unverändert angenommen wird.
Die laufenden Aufgaben der Verwaltung der
Jagdgenossenschaft werden nach § 9 Abs. 2 des
Satzungsentwurfs auf den Bürgermeister und die Verwaltung übertragen.
Als neue Kassenprüfer, welche durch die
Jagdgenossenschaftsversammlung zu wählen sind, werden vorgeschlagen:
Gemeinderat Manfred Schaible
Gemeinderat Marco Krämer
9. Jagdpacht Weisenbach
- Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 74/2022 (775 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die gemeindlichen Jagden werden ab dem
01. April 2023 mit einer Laufzeit von 9 Jahren,
wie folgt, neu verpachtet:
Der Jagdbezirk links der Murg wird an die
Pachtgemeinschaft Bruno Hoffmann und Stefan
Auer, Kirchstr. 7, 74343 Sachsenheim verpachtet.
Die Jagdpacht beträgt 9.000 Euro / Jahr netto.
Der Jagdbezirk rechts der Murg wird an die
Pachtgemeinschaft Christoph Wittemann,
Schützenstr. 11, 76599 Weisenbach und Stefan Krieg,
Jakob-Bleyer-Str. 36, 76599 Weisenbach-Au verpachtet.
Die Jagdpacht beträgt 6.100 Euro / Jahr netto.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, nach Durchführung
der Jagdgenossenschaftsversammlung die Pachtverträge
mit den Pachtgemeinschaften abzuschließen.
10. Haushaltsplan der Gemeinde Weisenbach
- Haushaltszwischenbericht 2022
Beratungsunterlage Nr. 75/2022 (949 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum
Haushaltszwischenbericht 2022 zur Kenntnis.
11. 2b Umsatzsteuergesetz
- Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an
§ 2b Umsatzsteuergesetz
(§ 2b Umsatzsteuergesetz-Anpassungs-Satzung)
Beratungsunterlage Nr. 76/2022 (738 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die beiliegende Satzung
zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz
zum 01.01.2023. (abgedruckt im letzten Gemeindeanzeiger KW51/52)
12. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 26 Wohneinheiten
einschließlich Tiefgarage auf den Grundstücken Flst. Nr. 10, 12 und
13/3, Hauptstr. 19, Weisenbach (ehemaliges Hirsch-Gelände)
Beschluss
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 26 Wohneinheiten
einschließlich Tiefgarage auf den Grundstücken Flst. Nr. 10, 12
und 13/3, Hauptstraße 19, Weisenbach wird, bei einer Enthaltung,
das kommunale Einvernehmen erteilt. Damit verbunden wird die
Zustimmung bzw. Genehmigung zum Vorhaben auch unter
Berücksichtigung des Aufstellungsbeschlusses für den
Bebauungsplan „Hirsch-Areal“ sowie die erlassene Veränderungssperre erteilt.
13. Information
14. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates