2017
19 Januar 2017
Gemeinderatssitzung am 19. Januar 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Lärmaktionsplanung
- Information über die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung,
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage der
Lärmaktionsplanung
- Beschlussfassung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 1/2017 (1,3 MB)
Anlage 1 zur Beratungsunterlage (7,2 MB)
Anlage 2 zur Beratungsunterlage (8,2 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die im Rahmen der Behördenbeteiligung /
Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen im
beigefügten Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den beigefügten Lärmaktionsplan mit den
entsprechenden Anlagen.
4. Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgung
Weisenbach
- Grundsatzbeschluss
Beratungsunterlage Nr. 2/2017 (491 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, ein Strukturgutachten für die
Wasserversorgung Weisenbach zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt,
einen entsprechenden Zuschussantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zu stellen.
5. Einführung des elektronischen Archivsystems „DOKUMEA“ sowie Einführung
der elektronischen Akte
-Auftragsvergabe an die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken
Beratungsunterlage Nr. 3/2017 (494 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017, den Auftrag zur Lieferung und
Leistung des dvv-dokumentenmanagement – DMS-E-Akte DOKUMEA Standard mit
DMS-Kasse dezentral zum Angebotspreis von einmalig 22.892,06 Euro (brutto) sowie
laufende Kosten jährlich von 3.887,00 Euro (brutto) an die KIVBF Baden-Franken zu vergeben.
6. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 4/2017 (604 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspenden in der Anlage 1
im Wert von je bis zu 100 Euro, insgesamt 600,00 Euro
(insgesamt bis 31.12.2016 6.6853,00 Euro), für die Freiwillige Feuerwehr Weisenbach
pauschal anzunehmen.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
22 Februar 2017
Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Auftragsvergabe zur Umgestaltung und Sanierung der
Weinbergstraße 2. Bauabschnitt
Beratungsunterlage Nr. 6/2017 (515 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Umgestaltung und Sanierung der
Weinbergstraße 2. Bauabschnitt einstimmig an die Firma Reif GmbH & Co. KG,
Hohlohstr. 9, 76437 Rastatt zum Angebotspreis von 2.222.269,43 Euro.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
Deckungsvorschlag.
4.Terminfestlegung für die Bürgermeisterwahl 2017
Beratungsunterlage Nr. 7/2017 (112 KB)
Beschluss
Die Wahltermine für die Bürgermeisterwahl 2017 werden, wie folgt,
festgelegt:
1. Wahlgang: Sonntag, 24. September 2017
Eventuell notwendig werdende Neuwahl (2. Wahlgang):
Sonntag, 8. Oktober 2017
5. Bauvoranfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf
dem Grundstück Flst. Nr. 4334, Ahornweg 4, Weisenbach
Beschluss
Der Bauvoranfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4334, Ahornweg 4, Weisenbach wird das kommunale
Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden ist die Zustimmung
zur Befreiung bezüglich der Überschreitung des Baufensters sowie der Grundflächenzahl.
6. Bauvorlagen nach dem Kenntnisgabeverfahren zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 1885/5,
Gartenstr. 33, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den Bauvorlagen nach dem Kenntnisgabeverfahren
zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr.
1885/5, Gartenstr. 33, Weisenbach Kenntnis.
7. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 8/2017 (91 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, die Sachspende der Firma W-Quadrat,
76593 Gernsbach in Form der kostenlos zur Verfügung gestellten
Photovoltaik-Module im Wert von 6.669,00 Euro netto anzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende der EDEKA-Fitterer,
Baden-Baden im Wert von 82,05 Euro anzunehmen.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
23 März 2017
Gemeinderatssitzung am 23. März 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Umgestaltung und Sanierung der Weinbergstraße
– Bauabschnitt 2:
- Auftragserteilung zur Änderung und Erweiterung der
Straßenbeleuchtung
Beratungsunterlage Nr. 11/2017 (72 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Änderung
und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der
Weinbergstraße – 2. Bauabschnitt einstimmig an die
Netze BW GmbH, Regionalzentrum Nordbaden,
76255 Ettlingen, zum Angebotspreis von 26.105,16 Euro.
4. Kindergarten Weisenbach
- Ausbau der Kinderbetreuung
- Änderung der Kindergartenordnung
Beratungsunterlage Nr. 12/2017 (1,2 MB)
Beschluss
1. Gemeinderat beschließt einstimmig, den Ausbau
deranztagesbetreuung im Krippenbereich ab 01.04.2017,
sofern der zusätzliche Personalbedarf intern abgedeckt
werden kann. Ansonsten erfolgt der Ausbau der
Ganztagesbetreuung im Krippenbereich ab 01.09.2017.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
die Einrichtung einer Kleingruppe für Krippenkinder ab 01.09.2017.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
ab dem kommenden Kindergartenjahr 2017/2018 (ab 01.08.2017),
dass folgende Betreuungsformen nicht mehr angeboten werden:
- Kind, das die Ganztagesbetreuung nur an bis zu drei Tagen in der
Woche in Anspruch nimmt.
- Die Regelzeitbetreuung für Kindergartenkinder ab drei Jahren.
Die Familien, die das Angebot bisher nutzen, sollen davon ausgenommen sein.
Für die Regelzeitbetreuung wird optional die Halbtagesbetreuung angeboten.
4. Der Gemeinderat beschließt, ab dem 1. September 2017
bei den Angebotsformen für die Kinder über drei Jahren die
Betriebserlaubnis in eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
sowie zwei Ganztagsgruppen zeitgemischt zu ändern.
5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei Bedarf ab dem
1. Januar 2018 eine weitere Kindergartengruppe für Kinder
über drei Jahren einzurichten.
6. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2017
erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.
7. Die Kindergartenordnung wird entsprechend geändert.
5. Baugesuch zum Neubau einer Doppelgarage auf den Grundstücken
Flst. Nrn. 2338, 2337, 2453 und 2408/4, Weinbergstraße 34, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch zum Neubau einer
Doppelgarage auf dem Grundstücken Flst. Nr. 2338, 2337,
2453 und 2408/4, Weinbergstr. 34 das kommunale Einvernehmen.
6. Antrag auf Befreiung von baurechtlichen Vorschriften nach § 31 BauGB zur
Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. 4267,
Rosenstr. 7, Weisenbach
Beschluss
Dem Antrag auf Befreiung von baurechtlichen Vorschriften
nach § 31 BauGB zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4267, Rosenstraße 7, Weisenbach, wird einstimmig das
kommunale Einvernehmen erteilt. Damit verbunden ist auch die
Zustimmung zur Überschreitung des Baufensters bzw. Unterschreitung
des Mindestabstandes von 5 m zur Straße.
7. Information
8. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
27 April 2017
Gemeinderatssitzung am 27. April 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Ehrung von Blutspendern
4. Radverkehrsanlage „Tour de Murg“ -
Radweglückenschluss Weisenbach – Hilpertsau
-Vorstellung der Planung
- Stellungnahme zum wasserrechtlichen Verfahren
Beratungsunterlage Nr. 14/2017 (294 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1.Die Planungen zum Bau des Radweges als auch der
Radwegbrücke werden grundsätzlich begrüßt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des
wasserrechtlichen Verfahrens zum Bau der
Radwegbrücke eine positive
Stellungnahme abzugeben.
5. Schulsozialarbeit an der Johann-Belzer Grund- und
Werkrealschule Weisenbach
- Bericht über die Schulsozialarbeit
- Beschlussfassung über die Fortführung der Schulsozialarbeit
im Schuljahr 2017/2018
Beratungsunterlage Nr. 15/2017 (526 KB)
Beschluss
1.Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Schulsozialarbeit
zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt, den Caritasverband
für den Landkreis Rastatt e. V. mit der Fortführung der
Schulsozialarbeit im Schuljahr 2017/2018 zu beauftragen.
Entsprechend der Schülerzahlen
wird wiederum eine 0,5 Personalstelle eingerichtet.
6. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und
seiner Stellvertreter
Beratungsunterlage Nr. 16/2017 (67 KB)
Beschluss
Der Wiederwahl von Adrian Klaiber als Feuerwehrkommandant
sowie von Roland Hürst und von Timo Bleier als dessen
Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Weisenbach
wird die Zustimmung erteilt.
7. Information zur Erstellung des Natura 2000-Managementplanes für
das Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“
Beratungsunterlage Nr. 17/2017 (1,4 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von der Information zur Erstellung
des Natura 2000 Managementplanes für das Vogelschutzgebiet
„Nordschwarzwald“ Kenntnis.
8.Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2017
Beratungsunterlage Nr. 18/2017 (705 KB)
9. Feststellung des Rechnungsergebnisses der Jagdgenossenschaft
Weisenbach für das Wirtschaftsjahr 2016/2017
Beratungsunterlage Nr. 19/2017 (328 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 (01.04.2016 bis 31.03.2017)
wird das Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft
Weisenbach, wie folgt, festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft: 15.100,00 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft: 759,05 Euro
Reinertrag 2016/2017: 14.340,95 Euro
10. Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2016
Beratungsunterlage Nr. 20/2017 (640 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bildung
folgender Haushaltsreste:
Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt: 76.050 Euro
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt: 651.900 Euro
Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt: 814.000 Euro
11. Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesen“ (NKHR) zum 01.01.2018
- Sachstandsbericht
- Grundsatzbeschlüsse
Beratungsunterlage Nr. 21/2017 (1,2 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Einführung
des "Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens" (NKHR)
zum 01.01.2018 zur Kenntnis.
Die Abbildung des Haushalts erfolgt ab dem 01.01.2018
produktorientiert auf Grundlage des Kommunalen
Produktplanes Baden-Württemberg.
2. Die Gliederung des Haushalts erfolgt in 3 Teilhaushalte.
3. Es erfolgt die Bildung
folgender Teilhaushalte:
Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“,
Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“,
Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
4. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der neuen
Haushaltsgliederung auf Grundlage der unter den Ziffern
2 und 3 gefassten Beschlüsse beauftragt.
5. Der Gemeinderat stimmt der Anwendung aller nach § 62 GemHVO
zulässigen Vereinfachungsregeln zur erstmaligen Bewertung des
Vermögens für die zum 01.01.2018 zu erstellenden Eröffnungsbilanz
zu. Die Entscheidungszuständigkeit über die Anwendung dieser
Vereinfachungsregeln überträgt der Gemeinderat an
die Verwaltung.
6. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse
nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2018 wird verzichtet.
12. Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4311, Am Wingert 4, Weisenbach
Beschluss
1. Dem Baugesuch zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Grundstück Flst. Nr. 4311, Am Wingert 4, Weisenbach
wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen
verbunden sind Befreiungen, wie folgt:
Das Baufenster in Richtung der Straße Am Wingert darf um 1 m
überschritten werden.
Die Sockelhöhe (Erdgeschossrohfußbodenhöhe) darf mit einer Höhe
von 260,36 über NN um 1 m unterschritten werden.
2. Die Traufhöhen dürfen bergseitig um 20 cm und talseitig um 28 cm
überschritten werden.
3. Die talseitig notwendigen Natursteinmauern dürfen eine Höhe von
ca. 2,50 m bis 3,00 m haben.
13. Information
14. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
22 Juni 2017
Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach
- Erweiterung der Wohnbaufläche in Weisenbach
- Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Stellungnahmen
- Wirksamkeitsbeschluss
- Beschlussempfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
Beratungsunterlage Nr. 23/2017 (8,9 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die im Rahmen der Offenlage
vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in dem dieser
Beratungsunterlage als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen
bzw. zurückzuweisen.
2. Der Gemeinderat billigt einstimmig die Darstellungen in Anlage 2 und die Begründung
in Anlage 3 und beschließt die Wirksamkeit der 2. Änderung der 1. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach.
3. Der Gemeinderat weist nach § 13 Abs. 5 GKZ seine Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss
der Verwaltungsgemeinschaft Gernsbach-Loffenau-Weisenbach einstimmig an, diese Beschlüsse
entsprechend bei der Beschlussfassung des Gemeinsamen Ausschusses umzusetzen.
4. Latschigbad Weisenbach
- Durchführung von Sanierungsmaßnahmen Stufe III
- Auftragsvergabe zur Sanierung des Zugangsweges
zum Latschigbad
Beratungsunterlage Nr. 24/2017 (827 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt die Tiefbauleistungen zur Sanierung des Zugangsweges zum
Latschigbad einstimmig an die Firma Schnell, Baden-Baden zum Angebotspreis von 42.468,62 Euro brutto.
5. Zustimmung zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur
Regelung der Kosten bei der kommunalen Zusammenarbeit der
Gemeindefeuerwehren im Einsatz (Überlandhilfe)
Beratungsunterlage Nr. 25/2017 (1,1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Zustimmung zum Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der Kosten bei der kommunalen
Zusammenarbeit der Gemeindefeuerwehren im Einsatz (Überlandhilfe) gemäß der
beigefügten Anlage 1.
6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 GemO
- Auftrag an die Firma Isotec, 77749 Hohberg
Beratungsunterlage Nr. 26/2017 (1001 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß
§ 43 Abs. 4 GemO zur Beauftragung der Firma Isotec, 77749 Hohberg zur
Trocknung und Abdichtung des Rathauses Weisenbach mittels Paraffin-Injektion
sowie den weiter beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
Deckungsvorschlag.
7. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die in der Anlage 1 aufgeführten
Einzelspenden bis 100 Euro, insgesamt 4.975,00 Euro zugunsten der Freiwilligen Feuerwehr
Weisenbach pauschal anzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der Sparkasse Rastatt-Gernsbach vom
19. April 2017 über 500 Euro an die Jugendfeuerwehr Weisenbach zur Unterstützung der
Jugendarbeit in der Feuerwehr anzunehmen.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der Sparkasse Rastatt-Gernsbach vom
16. Mai 2017 über 100 Euro zugunsten des Sommerferienprogramms 2017 anzunehmen.
4. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende der Volksbank Baden-Baden Rastatt eG
hat vom 15. Mai 2017 über 100 Euro ebenfalls zugunsten des Sommerferienprogramms 2017 anzunehmen.
5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die in Aussicht gestellte Geldspende über 500 Euro der Firma Daimler AG
zugunsten des Sommerferienprogramms 2017 anzunehmen.
6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende des Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verbandes
vom 21. Mai 2017 für die technische Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr über 10.000 Euro anzunehmen.
8. Klimaschutzkonzept der Gemeinde Weisenbach
– Kapitel Mobilität
- Zuschuss für die Errichtung einer öffentlichen Ladestation für
2 Pkw und 4 E-Bikes
Beratungsunterlage Nr. 28/2017 (5,4 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Firma W-Quadrat für die Errichtung
und den Betrieb einer öffentlichen E-Mobility-Ladestation am Katholischen Gemeindehaus
einen Zuschuss von 3.500 Euro zu gewähren.
9. Baugesuch zum Anbau des Wohnhauses auf Flst. Nr. 4334,
Ahornweg 4, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Anbau des Wohnhauses auf Flst. Nr. 4334, Ahornweg 4, Weisenbach
wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden
ist die Zustimmung zur Befreiung bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl.
10. Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4313, Am Wingert 2 a, Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 4313,
Am Wingert 2 a, Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt. Mit
diesem Einvernehmen verbunden ist die Zustimmung zur Befreiung von den Vorschriften
des Bebauungsplanes dahingehend, dass das Baufenster der Garage im rückwärtigen Bereich
überschritten werden darf.
11. Baugesuch zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 443,
Wandweg 22, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück
Flst. Nr. 443, Wandweg 22, einstimmig das kommunale Einvernehmen.
12. Information
13. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
20 Juli 2017
Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Breitbandplanungen Landkreis Rastatt (Glasfaseranbindung)
- Finanzierungszusage für die innerörtliche Erschließung und Abschluss einer
Refinanzierungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Rastatt und der Gemeinde
Weisenbach
- Aufgabenübertragung durch die Gemeinde Weisenbach an den Landkreis Rastatt
Beratungsunterlage Nr. 31/2017 (1,3 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Thema Breitbandplanung
im Landkreis Rastatt zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Finanzmittel zur innerörtlichen
Feinerschließung der Gewerbebereiche in den Haushalten 2018/2019 einzuplanen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vereinbarungen zur Umsetzung des
Gesamtprojektes mit dem Landkreis Rastatt zu unterzeichnen.
4. Latschigbad Weisenbach
- Durchführung von Sanierungsmaßnahmen Stufe III
- Vergabe der Bauleistungen
Tischvorlage Nr. 2/2017
Beschluss
1. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Sanierung der Badewassertechnik im
Freibad Weisenbach an die Firma R. Jordan GmbH in 75053 Gondelsheim zum
Angebotspreis von 374.850 Euro.
2. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag beim Gewerk Rohbauarbeiten an die Firma Grötz
GmbH & Co. KG, Jahnstraße 19, 76571 Gaggenau zum Angebotspreis von 159.897,50 Euro.
3. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag beim Gewerk Betonsanierung an die Firma GSB
Haungs GmbH, Gutleutstraße 40, 77933 Lahr zum Angebotspreis von 42.040,24 Euro.
4. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag.</justify>
5. Sanierung des Bergweges
- Abschluss von Ingenieurverträgen
- Erstellung einer Entwurfsplanung
Beratungsunterlage Nr. 32/2017 (951 KB)
Beschluss
1. Zur Planung der Sanierung des Bergweges stimmt der Gemeinderat
dem Abschluss eines Ingenieurvertrages für Ingenieurbauwerke
(Wasserversorgung) sowie für Verkehrsanlagen mit dem Ingenieurbüro Baumeister
GmbH, Am Markplatz 3, 76547 Sinzheim zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Herbst 2017 bei dieser Maßnahme
die Entwurfsplanung zu erstellen.
3. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend
dem Deckungsvorschlag.
6. Erstellung eines Strukturgutachtens für die Wasserversorgung Weisenbach
- Beauftragung der RBS wave GmbH, Stuttgart
Beratungsunterlage Nr. 33/2017 (767 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Erstellung eines Strukturgutachtens für die
Wasserversorgung Weisenbach an die RBS wave GmbH, 70499 Stuttgart zum
Angebotspreis von 31.700 Euro netto.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem Deckungsvorschlag. </justify>
7. Straßenbeleuchtung in Weisenbach
- Umstellung auf LED-Beleuchtung
- Austausch bzw. Erneuerung von Haupt- bzw. Fortschaltstellen
- Auftragsvergabe
Beratungsunterlage Nr. 34/2017 (932 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zum Leuchtmitteltausch und Umstellen
auf insgesamt 225 LED-Leuchtmittel zum Angebotspreis von 18.796,05 Euro
sowie den Austausch bzw. die Erneuerung der Hauptschaltstelle in der
Jakob-Bleyer-Straße zum Angebotspreis von 2.968,72 Euro sowie der
Fortschaltstelle in der Professor-Krieg-Straße zum Angebotspreis 3.028,82 Euro
an die Netze BW.
8. Haushaltszwischenbericht 2017
Tischvorlage Nr. 3/2017
9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen
(Bestattungsgebührenordnung)
Beratungsunterlage Nr. 35/2017 (1,3 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt beiliegende Änderung der Bestattungsgebührenordnung.
2. Der Gemeinderat beschließt, die in der beiliegenden Anlage 3 enthaltenen
Grundlagen zur Festlegung der Abschreibungssätze für Anlagegüter sowie des
Auflösungssatzes für Zuschüsse, die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes
sowie der Restwertmethode.
10. Kindergarten St. Christophorus Weisenbach:
- Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2017 und ab 01.09.2018
- Vorstellung der Kinderzahlen 2017/2018 und 2018/2019
Beratungsunterlage Nr. 36/2017 (1,8 MB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat beschließt, die Elternbeiträge ab 1. September 2017 und ab
1. September 2018, wie in der beiliegenden Anlage aufgeführt, zu erhöhen.
2. Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Kinderzahlen zur Kenntnis.
11. Information
12. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
21 September 2017
Gemeinderatssitzung am 21. September 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Breitbandversorgung in Weisenbach
- Vergabe von Planleistungen nach dem
Bundesförderungsprogramm
(Gigabitgesellschaft)
Beratungsunterlagen Nr. 38/2017 (841 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für Beratungsleistungen nach
Ziffer 3.3 des Bundesförderprogrammes einstimmig an die Firma
tkt GmbH aus Backnang zum Angebotspreis von 33.899,99 Euro
inklusive Mehrwertsteuer. Außerdem werden die außerplanmäßigen
Ausgaben von 10.169,99 Euro entsprechend dem Deckungsvorschlag genehmigt.
4. Feststellung der Jahresrechnung 2016
Beratungsunterlagen Nr. 39/2017 (760 KB)
Beschluss
1. Der Gemeinderat stellt einstimmig die Jahresrechnung 2016, wie folgt, fest:
Abschlusssummen der Haushaltsrechnung 2016
(Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben):
Verwaltungshaushalt: 6.375.042,91 Euro
Vermögenshaushalt 1.409.732,26 Euro
Haushaltsvolumen 7.784.775,17 Euro
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge: 4.016.940,80 Euro
Gesamtvolumen 11.801.715,97 Euro
2. Der im Jahr 2016 im Bereich der Abwasserbeseitigung entstandene Überschuss
von 17.758,17 Euro ist bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Das im Jahr 2016 im Bereich des Bestattungswesens entstandene Defizit von
40.723,76 Euro ist bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.
Das im Jahr 2016 im Bereich der Wasserversorgung entstandene Defizit von 1.220,67 Euro ist
bei der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen, soweit dies steuerrechtlich möglich ist.
5. Baugesuch zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Flst. Nr. 4433, Ebenlochweg 12,
Weisenbach
Beschluss
Dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück
Flst. Nr. 4433, Ebenlochweg 12, Weisenbach wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
Mit diesem Einvernehmen verbunden ist die Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes
„Birket“, wie folgt:
1. Abweichende Dachgestaltung und Dachneigung mit einen Pultdach von 7 °.
6. Baugesuch zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2013, Im Schmetterling 10,
Weisenbach-Au
Beschluss
Dem Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2013, Im Schetterling 8 wird einstimmig das kommunale Einvernehmen erteilt.
Mit diesem Einvernehmen verbunden ist die Zustimmung zur Überschreitung des Baufensters
durch Wohnhaus und Garage um ca. jeweils 1,60 m in südlicher Richtung sowie, soweit erforderlich,
zur Errichtung der geplanten Dachgaube auf der nördlichen Dachhälfte.
7. Baugesuch zum Um- und Ausbau des Dach- und
Speichergesosses des Anwesens
Grunstück Flst. Nr. 318, Kelterstraße 9,
Weisenbach
Beschluss
Dem Baugesuch zum Um- und Ausbau des Dach- und Speichergeschosses des Anwesens
Flst. Nr. 318, Kelterstraße 9, Weisenbach wird das kommunale Einvernehmen einstimmig erteilt.
Dieses Einvernehmen ist allerdings an folgende Voraussetzung geknüpft:
Die Höhenentwicklung des Gebäudes (jetziger Bestand und Planung) ist nochmals
detailliert nachzuweisen. Sollte die bisherige Gebäudehöhe durch das vorliegende Baugesuch
erhöht werden, wäre dies nochmals der Gemeinde Weisenbach zur Entscheidung vorzulegen.
8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
- Baugesuch der Firma Katz GmbH & Co. KG
zur Einrichtung eines Silos auf dem Grundstück
Flst. Nr. 2307, Hauptstraße 2,
Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Erteilung des kommunalen Einvernehmens
zum Baugesuch zur Errichtung eines Silos auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2,
sowie die Zustimmung zur Befreiung vom Verbot zur Errichtung baulicher Anlagen
im Gewässerrandstreifen zustimmend zur Kenntnis.
9. Annahme von Spenden, Schenkungen und
Zuwendungen
Beratungsunterlagen Nr. 40/2017 (678 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Geldspende vom 9. August 2017 über
500 Euro der Firma Daimler AG zugunsten des Sommerferienprogramms 2017 anzunehmen.
10. Information
11. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
18 Oktober 2017
Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Landessanierungsverfahren „Ortsmitte I“, Weisenbach
- Sachstandsbericht
- Antrag auf Erhöhung des Zuwendungsbetrages
- Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes
Beratungsunterlage Nr. 43/2017 (885 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Der Sachstandsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Es wird die Aufstock ung der Mittel und die Verlängerung des
Sanierungsverfahrens beantragt.
3. Die im Aufstockungsantrag genannten Maßnahmen sind in der Finanzplanung
zu berücksichtigen.
4. Wahl eines Mitgliedes des Gemeinderates zur Verpflichtung des Bürgermeister
Beratungsunterlage Nr. 44/2017 (793 KB)
Beschluss
Per Akklamation wird GR Gottfried Lang einstimmig – bei eigener Enthaltung – gewählt,
die Verpflichtung des Bürgermeisters im Rahmen der Amtseinführung am 28. November 2017 vorzunehmen.
5. Freibad – Sanierungsstufe 3
-Bekanntgabe von Eilentscheidungen gemäß § 43 Abs. 4 GemO
Beratungsunterlage Nr. 45/2017 (912 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die per Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß
§ 43 Abs. 4 GemO vergebenen weiteren Bauleistungen zur Kenntnis.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt entsprechend dem
Deckungsvorschlag.
6. Entscheidung über die Namensgebung für die Murgbrücke in Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 46/2017 (668 KB)
Beschluss
In geheimer Wahl beschließt der Gemeinderat entsprechend dem Wahlergebnis
folgenden Namen für die „Murgbrücke“ in Weisenbach: Wendelinus-Brücke
Bürgermeister Toni Huber führt aus, dass entsprechend ein Schild angefertigt
und offiziell eingeweiht werden soll. Auch dem Ideengeber des Namensgebungsverfahrens,
Henrik Eisele soll eine entsprechende Würdigung zukommen.
7. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 47/2017 (688 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sachspende vom 22. September 2017
von zwei Erste-Hilfe-Koffern für die Festhalle Weisenbach im Wert von 79,00 Euro anzunehmen.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
23 November 2017
Gemeinderatssitzung am 23. November 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Beratung und Beschlussfassung des Waldwirtschaftsplanes
für das Forstwirtschaftsjahr 2018
Beratungsunterlage Nr. 48/2017 (113 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Wirtschaftsplan des Gemeindewaldes Weisenbach
für das Haushaltsjahr 2018 einstimmig seine Zustimmung.</justify>
4. Ferienbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder im Jahr 2018
Beratungsunterlage Nr. 49/2017 (90 KB)
Beschluss
Aufgrund der mangelnden Nachfrage wird im kommenden Jahr weder für
Kindergartenkinder noch für Grundschulkinder eine Ferienbetreuung angeboten.
5. Baugesuch zur Errichtung von zwei Fahrradabstellplatzüberdachungen
auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstr. 2, Weisenbach
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag zur Aufstellung von zwei
Fahrradabstellplatzüberdachungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2307, Hauptstraße 2,
Weisenbach das kommunale Einvernehmen.
6. Baugesuch zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
auf dem Grundstück Flst. Nr. 2013, Im Schetterling 8, Weisenbach-Au
- Erneute Vorlage aufgrund abgeänderter Planung -
Beschluss
Dem Baugesuch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 2013,
Im Schetterling 8 wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Mit diesem Einvernehmen verbunden
ist die Zustimmung zur Überschreitung des Baufensters durch Wohnhaus und Garage um ca.
jeweils 1,60 m in südlicher Richtung sowie, soweit erforderlich, zur Errichtung der geplanten Dachgaube
auf der nördlichen Dachhälfte.
7. Baugesuch zum Neubau einer Pkw-Doppelgarage auf den
Grundstücken Flst. Nrn. 2453, 2338, 2337, 2308/4 und 2339,
Weinbergstraße 34, Weisenbach- Erneute Vorlage aufgrund abgeänderter Planung -
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Baugesuch zum Neubau einer Doppelgarage auf dem
Grundstücken Flst. Nr. 2338, 2337, 2453 und 2408/4, Weinbergstr. 34 das kommunale Einvernehmen.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
14 Dezember 2017
Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2017
1. Bürgerfragestunde
2. Bekanntgaben
3. Bestandsaufnahme und Entwicklung eines
Versorgungskonzeptes bei Stromausfällen für die
Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 53/2017 (10,4 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Bestandsaufnahme und die
Entwicklung eines Versorgungskonzeptes bei Stromausfällen für die
Gemeinde Weisenbach einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
4. Einbringung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung
für das Jahr 2018
5. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Weisenbach
Beratungsunterlage Nr. 54/2017 (905 KB)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Hauptsatzung wie in Anlage
1 beigefügt neu zu fassen.
6. Flüchtlingsaufnahme in Weisenbach
- Sachstandsbericht
Beratungsunterlage Nr. 55/2017 (1 MB)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Flüchtlingsaufnahme
in Weisenbach einstimmig zur Kenntnis.
7. Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen
Beratungsunterlage Nr. 56/2017
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. die am 30.10.2017 eingegangene Geldspende über 200 Euro der Verrechnungsstelle
für Katholische Kirchengemeinden zugunsten des Seniorennachmittags 2017 Weisenbach anzunehmen.
Die am 10.11.2017 eingegangene Geldspende über 100 Euro der Sparkasse Rastatt-Gernsbach zugunsten
des Seniorennachmittags 2017 Weisenbach anzunehmen.
Die am 21.11.2017 eingegangene Geldspende über 100 Euro der Volksbank Baden-Baden*Rastatt eG
zugunsten des Seniorennachmittags 2017 der Gemeinde Weisenbach anzunehmen.
8. Information
9. Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates