Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Weisenbach ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit §10 Absatz 1 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG) sowie den technischen Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.weisenbach.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
Teilweise sind Broschüren, Pläne, PDF-Formulare und andere Download-Dateien nicht vollständig barrierefrei.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten - vor Januar 2023 eingestellten - Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht barrierefrei:
PDF-Formulare
Broschüren und Faltblätter sowie Prospekte
Videos
Pläne wie z.B. Bebauungspläne und Andere
andere Download-Dateien
Wir arbeiten stetig daran, bestehende Barrieren abzubauen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. März 2023 aufgrund der „Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 11. Oktober 2018“ erstellt und wird regelmäßig überprüft. 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder schreiben uns direkt eine E-Mail an buergermeisteramt@weisenbach.de.

Gemeindeverwaltung Weisenbach
Hauptstraße 3
76599 Weisenbach
Tel. 0 72 24 / 91 83 - 0
Email: buergermeisteramt@weisenbach.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die  Gemeinde Weisenbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4 "Rückmeldung und Kontaktangaben" oben in dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Weisenbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Landratsamt Rastatt im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung beim Landratsamt Rastatt
Petra Mumbach
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
E-Mail: p.mumbach@landkreis-rastatt.de
Telefon: 07222 381-2126
Landes-Behindertenbeauftragte Baden-Württemberg
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3366
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mit diesem Link erreichen Sie den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

6. Unser Angebot berücksichtigt unter anderem:

Wir arbeiten ständig daran, unsere Texte so zu schreiben, dass sie auch von Personen verstanden werden, die mit den Themen nicht vertraut sind, z. B. mit einem barrierefreien Web-Design
Nutzer finden auf unseren Seiten eine Vorlesefunktion.
Außerdem kann die Schriftgröße und der Kontrast verändert werden.
Unsere Seite ist für den Gebrauch von Screenreadern geeignet.

7. Geplante Maßnahmen

Wir arbeiten sukzessive daran, unsere Homepage barrierefrei zu gestalten. 

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de