Gemeinderat der Gemeinde Weisenbach erlässt eine Haushaltswirt. Sperre
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die finanzielle und haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen im Landkreis ist nach den Jahren der Krisen sehr angespannt. Dies trifft auch auf die Gemeinde Weisenbach zu. Wie bereits bei der Haushaltsrede in der diesjährigen Januarsitzung erwähnt, bestanden für das vergangene Haushaltsjahr schon schlechtere Rahmenbedingungen als noch für das Jahr 2023. Diese schwierigen Rahmenbedingungen bestehen für das Haushaltsjahr 2025 für den kommunalen Finanzausgleich leider ununterbrochen fort.
Die angeforderte Rückerstattung von Gewerbesteuer aus Vorjahren samt Erstattungszinsen mit einer Summe von 963.600 Euro löst ein zusätzliches Minus nach Abzug der Gewerbesteuerumlage (94.200 €) und bereits eingesetzten Deckungsmittel aus dem Bereich „Straßenunterhaltung“ (20.000 €) sowie Mehreinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (30.000 €) von insgesamt rund 820.000 Euro im Ergebnishaushalt aus. Im Ergebnishaushalt ist man in dieses Jahr bereits mit einem Minus von 684.000 € gestartet. Somit hat die Gemeinde Weisenbach Stand heute ein voraussichtliches ordentliches Ergebnis von Minus 1.504.000 € am Ende des Jahres 2025 stehen.
Hinzu kommen im Finanzhaushalt die Mehrkosten aus der Neuordnungsmaßnahme in der Jakob-Bleyer-Straße im Ortsteil Au in Höhe von aktuell 70.000 €. Durch die eingesetzten Deckungsmittel in Höhe von 20.000 € im Bereich „Grunderwerb“ ergibt sich auch im Finanzhaushalt eine Verschlechterung von 50.000 €.
In Summe ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt ein höherer Liquiditätsbedarf der Gemeinde Weisenbach in Höhe von 870.000 €. Dieser kann kurzfristig aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden.
Es wird allerdings in diesem Jahr auf Grund der gravierenden Verschlechterung der finanziellen Haushaltssituation die Aufstellung eines Nachtragshaushaltplans notwendig. Der Zeitpunkt, ob noch vor der „Sommerpause“ oder kurz danach, hängt von den weiteren Entwicklungen bzw. Ereignissen im laufenden Jahr ab.
Auch kann man heute schon sagen, das diese Verschlechterung sich auf das Haushaltsjahr 2026 auswirken wird, da für 2026 bereits eine Liquiditätsentnahme in Höhe von 200.000 € vorgesehen war. Diese hohe Rückerstattung der Gewerbesteuer wird sich durch die Wechselwirkung des kommunalen Finanzausgleichs erst im Laufe des Jahres 2027 durch höhere Schlüsselzuweisungen und geringere Umlagen auswirken.
Auf Grund dieser äußerst schwierigen finanziellen Situation, hat die Gemeindeverwaltung, aus den vorgenannten Gründen dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Reißleine zu ziehen und der haushaltswirtschaftlichen Sperre bis zum 31.12.2025 in der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2025 zuzustimmen. Der Beschluss erfolgte einstimmig!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es ist unzweifelhaft so, dass uns die Rückerstattung der Gewerbesteuer aus Vorjahren einen herben Tiefschlag versetzt hat. Allerdings ist auch klar, dass wir in diesen schwierigen Zeiten alles nur Erdenkliche tun, um das Ruder wieder herumzureißen!
Wir müssen unseren Haushalt nun kritisch beleuchten und sorgfältig prüfen, um gemeinsam Lösungen für einen gesicherten finanziellen Gesamthaushalt zu entwickeln. Die Gemeindeverwaltung wird gemeinsam mit dem Gemeinderat an Lösungsvorschlägen und Prioritätenlisten arbeiten, um zu prüfen, welche Maßnahmen finanzierbar sind und welche ggf. verschoben werden müssen.
Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat sind zuversichtlich, das uns dies auch gemeinsam für unser lebens- und liebenswertes Weisenbach gelingen wird!
Herzlichst Ihr
Daniel Retsch
Bürgermeister
Die haushaltswirtschaftliche Sperre – Was ist das?
In der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Baden-Württemberg, kurz GemHVO, sowie weiteren gesetzlichen Haushaltsvorschriften ist geregelt, dass die Verwaltung durch den genehmigten Haushaltsplan ermächtigt wird, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen, die im Haushaltsplan vorgesehen sind.
Eine hauswirtschaftliche Sperre nach § 29 GemHVO wurde in der Gemeinde Weisenbach zuvor noch nicht angewendet. Jedoch muss jetzt von ihr Gebrauch gemacht werden, da der Ausgleich des öffentlichen Haushaltes durch die Rückerstattung der Gewerbesteuer aus den Vorjahren gefährdet ist.
Kompetenzträger hierfür sind der Leiter der Finanzverwaltung und der Bürgermeister. Wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen es erfordert, können es diese Kompetenzträger von ihrer Einwilligung abhängig machen, ob finanzielle Verpflichtungen eingegangen oder Aufwendungen geleistet werden.
Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung
Die hauswirtschaftliche Sperre bezieht sich zunächst auf alle beeinflussbaren Aufwandsarten im Ergebnishaushalt der Gemeinde Weisenbach. Finanzielle Leistungen dürfen nur noch erbracht werden, wenn:
- eine rechtliche Verpflichtung besteht.diese für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
- unaufschiebbar oder unabweisbar sind.
Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen dürfen Beschaffungen getätigt oder Aufträge vergeben werden. In Zweifelsfällen muss die Finanzverwaltung kontaktiert werden.
Gesetzlich oder vertraglich festgelegte Leistungen sind von einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen. Ebenso sind Zinszahlungen oder Tilgungen für Kommunalkredite, tariflich feststehende Lohn- und Gehaltszahlungen für Personal oder schriftlich eingegangene Zahlungspflichten aus Verträgen jeder Art im Rahmen der Pflichtaufgaben zu leisten.
Wichtig zu erwähnen ist, dass die Haushaltssperre nicht automatisch zu Einsparungen und Verbesserungen im Haushalt und der Liquidität führen wird.
Erste Priorität wird es vielmehr sein, alle freiwilligen Aufgaben, aber auch die aktuelle Erledigung und Umsetzung von Pflichtaufgaben auf den Prüfstand zu stellen. Die Verwaltung sucht dabei nach guten und sinnvollen Lösungen.