Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Quelle: Pixabay kostenlos

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Wahlberechtigte,
 
wie Sie aus den Medien entnehmen konnten, wurde am 27. Dezember 2024 der Bundestag aufgelöst. Da die Neuwahlen nun innerhalb von 60 Tagen stattfinden müssen, wurde von Bundespräsident Steinmeier die Bundestagswahl auf den 23. Februar 2025 ausgerufen. Dies bedeutet, dass für die Vorbereitung verkürzte Fristen gelten, welche auch die Kommunen und somit die Gemeinde Weisenbach vor große Herausforderungen stellt.

Wir werden in der Kalenderwoche 3 (ab 15. Januar 2025) bereits die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten von unseren örtlichen Austrägern zustellen lassen. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltag begonnen werden kann. Denn erst zum 30. Januar 2025 stehen alle Parteien auf dem Stimmzettel endgültig fest. Danach wird der Stimmzettel in Druck gegeben, so dass die Stimmzettel über das Landratsamt Rastatt erst ab 6. oder 7. Februar 2025 an die Gemeinden zugestellt werden können. Wir können Ihnen daher vermutlich erst ab dem 10. Februar die Briefwahlunterlagen ausgeben oder zustellen. Selbstverständlich werden wir die eingehenden Anträge zügig bearbeiten. Falls Sie Briefwahl beantragen möchten, ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schnellstmöglich abgeben. Denken Sie bitte daran, dass Sie die Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen und unterschreiben müssen. Sollten Sie eine Ersatzzustellung z.B. an einen Urlaubsort wünschen, muss die vollständige Adresse angegeben sein. Aber auch hier gilt die verkürzte Zustellung der Briefwahlunterlagen zu beachten. Denn die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Wahltag am 23. Februar 2025, 18.00 Uhr an die Gemeinde wieder zugestellt sein.

Für den Fall, dass Sie die Briefwahlunterlagen gleich ausfüllen möchten, werden wir Ihnen im Rathaus Weisenbach, im Erdgeschoss, wieder eine Wahlkabine zur Verfügung stellen, damit Sie (während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses) die Briefwahlunterlagen auch direkt Vorort ausfüllen, kuvertieren und abgeben können.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Verständnis. Die Mitarbeiter des Wahlamtes, Frau Frorath und Frau Klumpp stehen Ihnen für Fragen unter den Telefonnummern 07224/9183-11 oder 07224/9183-15 gerne zur Verfügung.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem per Internet über die Homepage bestellen

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlungen in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten Ihnen hier für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines diesen Link an. Dies ist jedoch erst möglich, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Beim Aufruf des dortigen Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.  Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend von der Deutschen Bundespost oder Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbüro@weisenbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter Ihres Wahlamtes im Rathaus Weisenbach. Die Möglichkeit des Internet-Wahlscheinantrags besteht bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr.

Schablonen für Sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann können Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 anfordern.

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de