Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Gründe können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen
  • körperliche Beeinträchtigungen
  • wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch

Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.

Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.

Freigabevermerk

24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
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