Industrie- und Handwerksberufe

Verschiedenen Fortbildungen im Bereich der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern liegen Regelungen zugrunde, die auf dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung basieren. Dies können Fortbildungsverordnungen des Bundes sowie Fortbildungsregelungen der Kammern sein.

Anerkannte Abschlüsse sind in vielen Branchen verpflichtend, wenn Sie selbstständig tätig sein wollen.

Ansprechpartner rund um die berufliche Weiterbildung finden Sie bei den zuständigen Kammern. Die zuständige Kammer nimmt in der Regel auch die Prüfungen zum Abschluss von solchen anerkannten Lehrgängen ab.

Hinweis: Bestimmte Fortbildungen können durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Weiterbildungsberatung wird von den regionalen Industrie- und Handelskammern vorgenommen. Über die Internetseiten zum Thema "Weiterbildung" der für Sie zuständigen Kammer haben Sie Zugang zu Informationen über Förderungen, Prüfungsordnungen, Beratungsangebote und Datenbanken, in denen Sie nach konkreten Bildungsangeboten suchen können.

Handwerkskammer (HK)

Die Weiterbildungsberatung wird von den regionalen Handwerkskammern vorgenommen. Über die Internetseiten zum Thema "Weiterbildung" der für Sie zuständigen Kammer haben Sie Zugang zu Informationen über Förderungen, Prüfungsordnungen, Beratungsangebote und Datenbanken, in denen Sie nach konkreten Bildungsangeboten suchen können.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium, die Industrie- und Handelskammer Reutlingen und die Handwerkskammer Stuttgart haben ihn am 30.06.2022 freigegeben.

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de