Berufliches Gymnasium

Berufliche Gymnasien sind Vollzeitschulen. Sie führen zur allgemeinen Hochschulreife. Darüber hinaus bieten sie eine gute Voraussetzung, um anspruchsvolle Berufsausbildungen außerhalb der Hochschulen zu absolvieren.

Berufliches Gymnasium der dreijährigen Aufbauform

Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform umfasst drei Schuljahre und endet mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss, Fachschulreife) mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note »ausreichend« oder das Versetzungszeugnis eines Gymnasiums am Ende der Klasse 9 (G8) oder am Ende der Klasse 10 (G8 und G9) oder das Versetzungszeugnis im E-Niveau am Ende der Klasse 10 einer Gemeinschaftsschule.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst sechs verschiedene Richtungen, die teilweise verschiedene Schwerpunkte beinhalten:

  • agrarwissenschaftliche Richtung (Agrarwissenschaftliches Gymnasium)
  • biotechnologische Richtung (Biotechnologisches Gymnasium)
  • ernährungswissenschaftliche Richtung (Ernährungswissenschaftliches Gymnasium)
  • sozial- und gesundheitswissenschaftliche Richtung (Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium) mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales
  • technische Richtung (Technisches Gymnasium) mit den Schwerpunkten Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Mechatronik, Technik und Management, Umwelttechnik
  • wirtschaftswissenschaftliche Richtung (Wirtschaftsgymnasium) mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft, Finanzmanagement

Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform

Das Berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die in den Schwerpunkten Wirtschaft (6WG), Technik (6TG) sowie Ernährung, Soziales und Gesundheit (6ESG) angeboten wird. Sie baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.

Diese Form des Beruflichen Gymnasiums beginnt mit der Klasse 8. Mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 wird der mittlere Bildungsabschluss erworben.

Rechtsgrundlage

Verordnung des Kultusministeriums über die Beruflichen Gymnasien (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufliche Gymnasien - BGVO)

Freigabevermerk

07.11.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
D-76599 Weisenbach
Tel. (0 72 24) 9183-0
Fax:(0 72 24) 9183-22
info@weisenbach.de