Aktuelles


Gemeindeanzeiger

Kalenderwoche 08/06

23. Februar 2006

InternetDorf 2006 

Beim Wettbewerb "InternetDorf 2006" erhielt die Projektgruppe Internet am Donnerstag von Minister Peter Hauk, MdL, vom Ministerium Ländlicher Raum, den Sonderpreis "Beste Community" verliehen.

       

Haushaltssatzung der Gemeinde Weisenbach für das Haushaltsjahr 2006

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 578) hat der Gemeinderat am 19. Januar 2006 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen:

§ 1 
  
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
  
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 5.388.000 Euro
davon im Verwaltungshaushalt    4.759.000 Euro
 im Vermögenshaushalt 
  
629.000 Euro
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von
  
329.000 Euro
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
  
89.000 Euro
§ 2
  
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
500.000 Euro
§ 3
  
Die Hebesätze werden festgesetzt
  
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 
  

330 v. H.
340 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf 
  
350 v. H
der Steuermessbeträge.

Weisenbach, 19. Januar 2006 
gez. Toni Huber, Bürgermeister

Das Landratsamt Rastatt hat mit Erlass vom 2. Februar 2006 aufgrund der §§ 86 Abs. 4 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2006 die erforderliche Genehmigung erteilt:

  1. zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 89.000 Euro, 
      
  2. zu einem Teilbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 257.000 Euro.

Der Haushaltsplan 2006 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Zeit von Freitag, 24. Februar 2006 bis Mittwoch, 8. März 2006, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 8, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

HINWEIS
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Weisenbach, 21. Februar 2006

gez. Toni Huber, Bürgermeister

      

Rathaus geschlossen: 
Geänderter Abgabetermin KW 9

Am Rosenmontag, 27. Februar, und Fastnachtsdienstag, 28. Februar, ist das Rathaus geschlossen. 

Der Abgabetermin für den Gemeindeanzeiger KW 9 wird daher auf Freitag, 24. Februar 2006 um 11.00 Uhr vorverlegt.

Wir bitten dringend um Einhaltung des Abgabetermins, da später eingehende Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt werden können

      

Faschingsumzug der Karnevalsgesellschaft "Hohle Eiche"

Am kommenden Sonntag führt die Karnevalsgesellschaft "Hohle Eiche", anlässlich ihres 70jähren Bestehens den traditionell alle fünf Jahre stattfindenden Faschingsumzug in Weisenbach durch. Die Aufstellung der Umzugsteilnehmer erfolgt im Bereich der Eisenbahnstraße bzw. Am Zimmerplatz. Von dort startet der Faschingsumzug um 14 Uhr. Über die Hauptstraße (B462) - Murgbrücke - Kelterstraße - Friedhofstraße - Rappenackerstraße - Gaisbachstraße - Kelterstraße - Erlenstraße erreicht der Umzug die Festhalle, wo er aufgelöst wird.

Für den überörtlichen Verkehr wurde durch die Straßenverkehrsbehörde eine großräumige Umleitung angeordnet. Diese leitet den Verkehr bereits in Gaggenau-Ottenau bzw. Forbach-Raumünzach von der B 462 ab und über Baden-Baden und die B 500 um. Auch für den regionalen bzw. lokalen Verkehr sind innerörtliche Umleitungen vorgesehen. So wird der Verkehr aus Richtung Forbach kommend über die Straße "Im Viertel" und Weinbergstraße und der aus Richtung Gernsbach kommende Verkehr über die Murgbrücke - Erlenstraße und Alte Kreisstraße umgeleitet, solange dies noch möglich ist.

Am Sonntag gilt während des Umzuges von 13 - 16 Uhr an allen genannten Straßen entlang der Umzugsstrecke aber auch der Umleitungsstrecke ein absolutes Halteverbot. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge anderweitig abzustellen.

Für die mit dem Umzug verbundenen Sperrungen und Behinderungen wird um Beachtung und Verständnis gebeten.

      

Zeugen gesucht

Vermutlich in der ersten Februarhälfte wurde im Gewann "Steinigswies" (talseitig gegenüber der Sporthalle) die Heuhütte von Alfons Knapp, Dorfstraße 36, Gernsbach, erheblich beschädigt. Der Eingangsbereich der Heuhütte wurde mutwillig zerstört. Außerdem sind die in der Scheuer gelagerten Dachziegeln zerschlagen und auf der Wiese und im Bachbereich zerstreut worden. Dies ist nicht nur ärgerlich für den Grundstückseigentümer, sondern stellt den Tatbestand einer Sachbeschädigung dar. Auch für die Gemeinde ärgerlich, denn die "Tiroler Heuhütten" gehören in unserer Region zum Landschaftsbild, sind kulturhistorisch bedeutend und es ist daher schade, wenn die ein um die andere Hütte beschädigt und unter Umständen dann langfristig abgebaut wird.

Durch den Grundstückseigentümer wurde bei der Polizei Anzeige wegen der Sachbeschädigung erstattet.

Wer den Vorfall beobachtet hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, möge sich mit dem Eigentümer Alfons Knapp, Dorfstraße 36, Gernsbach, (Tel. 07224/5569), dem Polizeiposten Forbach, (Tel. 07228/2255) oder der Gemeindeverwaltung, Hauptamt, (Tel. 07224/9183-0) in Verbindung setzen.

     

Landratsamt Rastatt
Schutzmaßnahmen vor der Vogelgrippe - 
Stallpflicht für Geflügel vorgeschrieben

Nachdem bei den auf der Insel  Rügen gefundenen Schwäne die Vogelgrippe festgestellt wurde, gilt seit vergangenen Freitag die Stallpflicht.  Das Freilaufverbot ist zunächst bis Ende April befristet. 

Die Aufstallpflicht gilt für Wirtschafts- und Hobbygeflügel. Hobbyhaltungen sind im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung sogar von besonderem Belang, da die Tiere hier vermehrt im Freiland gehalten werden und eine Infektion bei einem möglichen Kontakt mit Wildvögeln besonders wahrscheinlich ist. Neben der Stallpflicht bleiben die bisherigen Schutzvorschriften weiter bestehen. So bleibt es beispielsweise für Enten, Gänse und andere Wassergeflügel beim Tränkeverbot mit Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen. Geflügelmärkte und andere Geflügelveranstaltungen sind generell verboten. Hausgeflügel kann sich durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit deren Kot, aber auch durch indirekten Kontakt (z. B. über kontaminiertes Schuhwerk) anstecken. Während eine Infektion durch indirekten Kontakt durch allgemeine Hygienemaßnahmen ausgeschlossen werden kann, muss der direkte Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder deren Kot durch die Ausstallung des Hausgeflügels verhindert werden. 

Ausnahmen von der generellen Stallpflicht erteilt ausschließlich das Landratsamt Rastatt, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 0 72 22 / 3 81 - 33 00 auf Antrag oder nur im Einzelfall. 

      

Altersjubilare

29. Februar, 70 Jahre
Kurt Dürr, Koloniestr. 2

3. März, 78 Jahre
Regina Bender, Hangstr. 23

5. März, 89 Jahre
Dr. Joachim Enke, Hauptstr. 1

5. März, 87 Jahre
Alois Fröhlich, Jakob-Bleyer-Str. 25

   

      

 
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