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Gemeindeanzeiger
Kalenderwoche 08/06
23. Februar 2006
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InternetDorf
2006
Beim
Wettbewerb "InternetDorf 2006" erhielt die Projektgruppe Internet
am Donnerstag von Minister Peter Hauk, MdL, vom Ministerium Ländlicher
Raum, den Sonderpreis "Beste Community" verliehen.
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Haushaltssatzung der Gemeinde Weisenbach für das
Haushaltsjahr 2006
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 578) hat der Gemeinderat am
19. Januar 2006 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2006 beschlossen:
§
1
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Der Haushaltsplan wird
festgesetzt mit
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1. |
den Einnahmen und Ausgaben von je |
5.388.000 Euro |
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davon im Verwaltungshaushalt |
4.759.000 Euro |
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im Vermögenshaushalt
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629.000 Euro |
2. |
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von
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329.000 Euro |
3. |
dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen von
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89.000 Euro |
§ 2
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Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wird festgesetzt auf
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500.000 Euro |
§ 3
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Die Hebesätze werden
festgesetzt
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1. |
für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
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330 v. H.
340 v. H. |
2. |
für die Gewerbesteuer auf
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350 v. H |
der
Steuermessbeträge. |
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Weisenbach, 19. Januar 2006
gez. Toni Huber, Bürgermeister
Das Landratsamt Rastatt hat mit Erlass vom 2. Februar 2006
aufgrund der §§ 86 Abs. 4 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu
folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2006 die erforderliche
Genehmigung erteilt:
- zum Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 89.000 Euro,
- zu einem Teilbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 257.000 Euro.
Der Haushaltsplan 2006 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der
Gemeindeordnung in der Zeit von Freitag, 24. Februar 2006 bis
Mittwoch, 8. März 2006, je einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer
8, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
HINWEIS
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Weisenbach, 21.
Februar 2006
gez. Toni Huber, Bürgermeister
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Rathaus geschlossen:
Geänderter Abgabetermin KW 9
Am Rosenmontag, 27. Februar, und Fastnachtsdienstag, 28. Februar, ist
das Rathaus geschlossen.
Der Abgabetermin für den Gemeindeanzeiger KW 9 wird daher auf Freitag,
24. Februar 2006 um 11.00 Uhr vorverlegt.
Wir bitten dringend um Einhaltung des Abgabetermins, da später
eingehende Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt werden können
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Faschingsumzug der Karnevalsgesellschaft "Hohle
Eiche"
Am kommenden Sonntag führt die Karnevalsgesellschaft "Hohle
Eiche", anlässlich ihres 70jähren Bestehens den traditionell alle
fünf Jahre stattfindenden Faschingsumzug in Weisenbach durch. Die
Aufstellung der Umzugsteilnehmer erfolgt im Bereich der Eisenbahnstraße
bzw. Am Zimmerplatz. Von dort startet der Faschingsumzug um 14 Uhr. Über
die Hauptstraße (B462) - Murgbrücke - Kelterstraße - Friedhofstraße -
Rappenackerstraße - Gaisbachstraße - Kelterstraße - Erlenstraße
erreicht der Umzug die Festhalle, wo er aufgelöst wird.
Für den überörtlichen Verkehr wurde durch die
Straßenverkehrsbehörde eine großräumige Umleitung angeordnet. Diese
leitet den Verkehr bereits in Gaggenau-Ottenau bzw. Forbach-Raumünzach
von der B 462 ab und über Baden-Baden und die B 500 um. Auch für den
regionalen bzw. lokalen Verkehr sind innerörtliche Umleitungen
vorgesehen. So wird der Verkehr aus Richtung Forbach kommend über die
Straße "Im Viertel" und Weinbergstraße und der aus Richtung
Gernsbach kommende Verkehr über die Murgbrücke - Erlenstraße und Alte
Kreisstraße umgeleitet, solange dies noch möglich ist.
Am Sonntag gilt während des Umzuges von 13 - 16 Uhr an allen genannten
Straßen entlang der Umzugsstrecke aber auch der Umleitungsstrecke ein
absolutes Halteverbot. Die Anwohner werden gebeten, ihre Fahrzeuge
anderweitig abzustellen.
Für die mit dem Umzug verbundenen Sperrungen und Behinderungen wird um
Beachtung und Verständnis gebeten.
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Zeugen gesucht
Vermutlich in der ersten Februarhälfte wurde im Gewann "Steinigswies"
(talseitig gegenüber der Sporthalle) die Heuhütte von Alfons
Knapp, Dorfstraße 36, Gernsbach, erheblich beschädigt. Der
Eingangsbereich der Heuhütte wurde mutwillig zerstört. Außerdem
sind die in der Scheuer gelagerten Dachziegeln zerschlagen und auf
der Wiese und im Bachbereich zerstreut worden. Dies ist nicht nur
ärgerlich für den Grundstückseigentümer, sondern stellt den
Tatbestand einer Sachbeschädigung dar. Auch für die Gemeinde
ärgerlich, denn die "Tiroler Heuhütten" gehören in
unserer Region zum Landschaftsbild, sind kulturhistorisch bedeutend
und es ist daher schade, wenn die ein um die andere Hütte
beschädigt und unter Umständen dann langfristig abgebaut wird.
Durch den Grundstückseigentümer wurde bei der Polizei Anzeige
wegen der Sachbeschädigung erstattet.
Wer den Vorfall beobachtet hat oder sachdienliche Hinweise geben
kann, möge sich mit dem Eigentümer Alfons Knapp, Dorfstraße 36,
Gernsbach, (Tel. 07224/5569), dem Polizeiposten Forbach, (Tel.
07228/2255) oder der Gemeindeverwaltung, Hauptamt, (Tel.
07224/9183-0) in Verbindung setzen.
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Landratsamt Rastatt
Schutzmaßnahmen vor der Vogelgrippe -
Stallpflicht für Geflügel vorgeschrieben
Nachdem bei den auf der Insel Rügen
gefundenen Schwäne die Vogelgrippe festgestellt wurde, gilt seit
vergangenen Freitag die Stallpflicht. Das Freilaufverbot ist
zunächst bis Ende April befristet.
Die Aufstallpflicht gilt für Wirtschafts- und
Hobbygeflügel. Hobbyhaltungen sind im Rahmen der
Tierseuchenbekämpfung sogar von besonderem Belang, da die Tiere
hier vermehrt im Freiland gehalten werden und eine Infektion bei
einem möglichen Kontakt mit Wildvögeln besonders wahrscheinlich
ist. Neben der Stallpflicht bleiben die bisherigen
Schutzvorschriften weiter bestehen. So bleibt es beispielsweise für
Enten, Gänse und andere Wassergeflügel beim Tränkeverbot mit
Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen. Geflügelmärkte und andere
Geflügelveranstaltungen sind generell verboten. Hausgeflügel kann
sich durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit
deren Kot, aber auch durch indirekten Kontakt (z. B. über
kontaminiertes Schuhwerk) anstecken. Während eine Infektion durch
indirekten Kontakt durch allgemeine Hygienemaßnahmen ausgeschlossen
werden kann, muss der direkte Kontakt mit infizierten Wildvögeln
oder deren Kot durch die Ausstallung des Hausgeflügels verhindert
werden.
Ausnahmen von der generellen Stallpflicht erteilt
ausschließlich das Landratsamt Rastatt, Amt für Veterinärwesen
und Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 0 72 22 / 3 81
- 33 00 auf Antrag oder nur im Einzelfall.
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Altersjubilare
29. Februar, 70 Jahre
Kurt Dürr, Koloniestr. 2
3. März, 78 Jahre
Regina Bender, Hangstr. 23
5. März, 89 Jahre
Dr. Joachim Enke, Hauptstr. 1
5. März, 87 Jahre
Alois Fröhlich, Jakob-Bleyer-Str. 25
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