Landratsamt
Rastatt informiert zur Vogelgrippe
ermehrte
Telefonanrufe besorgter Bürger
haben die Pressestelle im Landratsamt
veranlasst, die wichtigsten
Fragen rund um die Vogelgrippe zu
einer kompakten Information zusammenzufassen:
Wer
ist zuständig für alle Fragen rund um
die Vogelgrippe?
Zuständig für die Tierseuchenbekämpfung
ist das Landratsamt Rastatt. Die
Behörde wird im Wege der Amtshilfe von den Städten und Gemeinden
und den Polizeirevieren unterstützt. Das Landratsamt ist in
der jetzigen
Vorstufen-Situation und auch
für den eventuellen Ernstfall gut gerüstet.
Der entsprechende Krisenstab
ist einsatzbereit.
Wie
groß ist die Gefahr für
den Landkreis Rastatt?
Die bislang untersuchten Vögel sind alle
ohne Befund. Das heißt, die Vogelgrippe ist im Landkreis Rastatt noch nicht präsent. Dennoch wird die Gefahr
einer Einschleppung für möglich
erachtet.
Was muss veranlasst werden, wenn ein toter Vogel gefunden
wird?
Tote Tiere sollen auf keinen Fall angefasst
werden! Wer einen toten Wild-, Wasser-
oder Greifvogel findet, soll die zuständige Gemeindeverwaltung oder
das Polizeirevier verständigen. Der tote Vogel wird dann
abgeholt und an die Landkreisverwaltung zur Dokumentation des Fundortes und zur Untersuchung weitergeleitet. Tote
Kleinvögel wie Amsel, Drossel, Spatz, Fink oder Meise werden derzeit
nicht untersucht. Sie können auf herkömmliche Art, durch Eingraben
oder gut verpackt über die graue Tonne,
entsorgt werden.
Was passiert, wenn ein Vogel positiv getestet
wurde?
Um den Fundort des infizierten Tieres wird
für 21 Tage ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km eingerichtet.
Vom Fundort aus wird im Radius von 10 km für 30 Tage zudem ein Beobachtungsraum
ausgewiesen. In einem
Sperrbezirk werden Hauptzugangsstraßen festgelegt, die mit einer
Desinfektionsschleuse ausgestattet werden. Auch im Beobachtüngsbezirk wird die Zufahrtsmöglichkeit beschränkt
und kontrolliert. Im Ernstfall
wird das Landratsamt hierzu detailliert
informieren.
Wann
werden Geflügelbestände getötet?
Nur wenn sie sich innerhalb eines Sperrbezirks befinden und
die Gefahr der Einschleppung in den Bestand besteht.
Wie
kann sich ein Mensch mit
der Vogelgrippe infizieren?
Die
Vogelgrippe wird durch intensiven
Kontakt mit Ausscheidungen erkrankter
Tiere, wie Kot oder Nasensekrete, übertragen, selten auch
durch den Verzehr von rohen Geflügelprodukten
infizierterTiere (rohes Fleisch, rohe
Eier). Für eine Ansteckung müs-ten
Personen direkten Kontakt mit infizierten
Tieren haben. Von Mensch zu
Mensch kann das Virus bislang noch
nicht übertragen werden. Experten halten es jedoch für möglich, dass
das Virus mutieren kann und sich dann
von Mensch zu Mensch weiter verbreitet.
Kann
man einen Hühnerstall ohne Schutzkleidung
betreten?
Hühnerställe müssen grundsätzlich mit
betriebseigener Schutzkleidung betreten werden um einen Eintrag oder eine Verschleppung des Virus zu verhindern.
Was
tun, wenn Geflügelhalter sich
nicht an die Stallpflicht halten?
Geflügelhalter, die sich nicht an die Stallpflicht
halten und keine Ausnahmegenehmigung
vorweisen können, sollten bei der Gemeindeverwaltung oder
dem zuständigen Polizeirevier umgehend
gemeldet werden. Sie verstoßen
gegen das Ordnungsrecht und müssen
mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen.
Kann
man Geflügel
noch ohne
Bedenken essen?
Grundsätzlich ist eine Ansteckung über
die Nahrung möglich. Geflügel aus Deutschland ist jedoch nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-lnstituts
für Tiergesundheit ungefährlich.
Generell sollten Geflügelprodukte
gut durchgebraten oder gekocht werden, denn bei 70 Grad stirbt das
Virus ab. Das Einfrieren von Speisen
vernichtet den Erreger dagegen nicht.
Was
sind die Symptome einer
Erkrankung?
Sie sind ähnlich wie bei einer normalen
Grippe: hohes Fieber, Husten, Halsschmerzen und eventuell
Durchfall. Im
weiteren Verlauf entwickelt sich eist eine Lungenentzündung.
Kann
man jetzt schon vorbeugen um sich
gegen eine Ansteckung wappnen?
Am wichtigsten ist, dass man den Kontakt
mit erkranktem lebenden oder
totem Geflügel meidet und Geflügelfleisch
oder Eier bei einer Kerntemperatur
von 70 Grad gut durcherhitzt. Beim Umgang mit Geflügelprodukten
wird generell eine gründliche Händehygiene
mit Wasser und Seife oder
auch mit alkoholischen Händedesinfektionsmitteln
empfohlen.
Ist
die Vogelgrippebeim
Menschen behandelbar?
Von den gegen Grippeviren wirksamen
Medikamenten sind nach augenblicklichem Stand die beiden, »Neuraminaseinhibitoren«,
nämlich Oseltamivir
(Tamiflu) und Zanamivir (Relenza)
gegen das aktuelle Vogelgrippevirus H5N1 wirksam. Eine Impfung
gegen die Vogelgrippe gibt es nicht. Die Grippeimpfung hilft aber, eine Verwechslung mit einer normalen
Grippe zu verhindern. Sie kann auch eine gleichzeitige
Infektion mit Vogelgrippe- und normalen Grippeviren
vermeiden. Eine Doppelinfektion
könnte nämlich dem Virus Gelegenheit zu weiteren Mutationen geben.
Sind im Ernstfall die wirksamen Medikamente
auch für Otto-Normalbürger
erhältlich?
Bei menschlichen
Erkrankungen würden
die oben genannten Medikamente von niedergelassenen Ärzten
verschrieben oder im Krankenhaus
verwendet werden. Für den Fall einer Influenzapandemie haben Bund
und Länder einen Vorrat der beiden Medikamente angelegt.
Werden
die Menschen, die mit den toten Tieren arbeiten müssen, geschützt?
Wer
tote Vögel einsammelt, ist mit einem
Schutzanzug bekleidet. Beim Hantieren mit infizierten Tieren werden
auch Atemmasken getragen. Das eingesetzte Personal wird betriebsärztlich
betreut.
Sind
die Haustiere gefährdet?
Solange
Haustiere nicht mit Wildvögeln
in Berührung kommen, sind sie nicht gefährdet. Experten halten das
Ansteckungsrisiko für Hunde und Katzen in der BRD für gering. In
Zoos und in Asien haben sich allerdings schon Raubkatzen angesteckt,
denen infiziertes Fleisch gefüttert wurde.
Was
muss bei Urlaubsreisen beachtet werden?
Am
wichtigsten ist, dass der Kontakt mit
lebendem oder totem Geflügel vermieden wird. Auf den Besuch von
Vogel- oder Geflügelmärkten sollte verzichtet werden. Die oben
genannten Verzehrempfehlungen sollten beachtet werden. Auf eine gründliche
Händehygiene ist in Ländern mit Vogelgrippe zu achten. Eine Mitnahme
des Medikaments Oseltamivir (Ta-miflu) wird für den normalen
Reisenden gegenwärtig nicht empfohlen. Weitere Informationen gibt
das Gesundheitsamt.
Wichtige
Telefonnummern
Beim
Auffinden eines toten Wild-, Wasser
oder Greifvogels wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, außerhalb
der Geschäftszeiten an das zuständige Polizeirevier, Telefon 07225
98870 (ständig erreichbar). Für allgemeine Fragen rund um die
Vogelgrippe
Amt
für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung,
Telefon 07222 381 3300 (während der Dienstzeiten)
Gesundheitsamt:
Telefon 07222 381-2300 (während der Dienstzeiten) Hotline
Landratsamt Rastatt 07222 381-3333 (ständig erreichbar)
Hotline
des Bundeministeriums: 01888-5294601,
-4602, -4603 (täglich von 9 bis 17 Uhr)
Hotline
des Ministeriums für Ernährung
und Ländlichen Raum Baden-Württemberg: 0711 126-2233 (während der
Dienstzeiten)
Alle
Informationen sind auch auf der Homepage
des Landratsamtes zu finden unter www.landkreis-rastatt.de. Sie
werden je nach Sachlage aktualisiert.
|